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Das HG Wien hat entschieden, dass die Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend sind Bild: monticellllo/adobe.stock.com

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation (Microsoft) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) geklagt. Das Handelsgericht Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

Nach diesem Urteil ist Microsoft schuldig,

es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, auf von ihr betriebenen Websites nicht in klarer und verständlicher Weise, ständig leicht und unmittelbar zugänglich eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, unter der Verbraucher die beklagte Partei schnell erreichen und mit ihr rasch und unmittelbar sowie ohne besonderen Aufwand in Verbindung treten können, oder sinngleiche Praktiken anzuwenden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

HG Wien 19.01.2026, 57 Cg 110/24p 

Klagevertreter: Dr. Rahim Rastegar, LL.M. (Harvard) – RASTEGAR LAW

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