Heute (17.5.2013) ging der Strafprozess gegen den Gründer von PIP, Jean-Claude Mas und vier seiner früheren leitenden Angestellten wegen Täuschung und Betrugs zu Ende. Zu einem Urteilsspruch kam es nicht. Das Gericht gab aber bekannt, dass die Urteilsverkündung am 10. Dezember 2013, um 10:00h erfolgen wird.
Beim größten Strafverfahren der französischen Justizgeschichte mit rund 7.400 Betroffenen, die Ansprüche angemeldet haben, vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - insgesamt 73 Frauen aus Österreich, die durch Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt wurden. In Summe geht es für die österreichischen Geschädigten um rund 570.000 Euro, die sich über den VKI dem Strafverfahren gegen den Gründer und leitende Angestellte von PIP angeschlossen haben.
Der Hersteller der Brustimplantate, die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP), verwendete für Implantate offenbar billiges Industriesilikon. Tausende Frauen weltweit sind nun mit den Konsequenzen konfrontiert: Geplatzte Implantate, Entzündungen, der vorsorgliche Austausch der Implantate, weitere Operationskosten, Schmerzen und auch Ängste vor Folgeschäden. Diese Schäden aus einem fehlerhaften Produkt könnten gegen den Hersteller geltend gemacht werden. Doch PIP ist insolvent und aus heutiger Sicht ist damit für die Betroffenen nichts zu holen. Der ihnen zustehenden Schadenersatz könnte allerdings im Falle einer Verurteilung aus einem staatlichen Garantiefonds für Opfer von Straftaten in Frankreich bezahlt werden.