Zum Inhalt
Runtastic GmbH (adidas Running) wegen zwei unzulässiger Klauseln in ihren Datenschutzbestimmungen (Privacy Notice) abgemahnt
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Runtastic GmbH (adidas Running) abgemahnt. Bild: Piotr Swat / Shutterstock

Unterlassungserklärung der Runtastic GmbH (adidas Running)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Runtastic GmbH (adidas Running) wegen zwei unzulässiger Klauseln in ihren Datenschutzbestimmungen (Privacy Notice) abgemahnt. Die in den Datenschutzbestimmungen enthaltenen Bestimmungen entsprachen, etwa im Hinblick auf das Standortdatentracking, nach Auffassung des VKI nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Runtastic GmbH hat am 15.11.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben. 

Die Runtastic GmbH hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in AGB die Verwendung der folgenden Klauseln sowie sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich auf solche Klauseln auch nicht zu berufen:

  1. Personalisierte Werbenachrichten via Email / Push Benachrichtigungen. Mit deiner ausdrücklichen Zustimmung senden wir dir Werbenachrichten, von denen wir glauben, dass sie für dich interessant sein könnten ("personalisiert"), an die von dir angegebene E-Mail-Adresse oder über Push-Benachrichtigungen, wenn Du unsere App installiert hast.

    Wir können solche Nachrichten auch senden, wenn Du unsere Produkte gekauft hast und wir dies als einen Hinweis auf dein Interesse an unseren Produkten, Dienstleistungen, Werbeaktionen und verschiedenen Angeboten betrachten

  2. Um dir "personalisierte" Nachrichten zu senden, beobachten wir dein Online- (und manchmal, wo zutreffend, auch Offline-) Verhalten und analysieren dieses, um bestmöglich einschätzen zu können, woran Du interessiert sein und wovon Du profitieren könntest. Dafür verwenden wir verschiedene Analysetools, um zu verstehen, was dein Verhalten in Bezug auf dein Gefallen und dein Nichtgefallen gegenüber unseren Produkten bedeutet, und um die Auswirkungen (Erfolgsraten) unserer gesendeten Nachrichten zu verstehen.Wir können zu diesem Zweck personenbezogene Daten erheben, indem wir Technologien wie Cookies, Pixel und Tags zur Erfassung der Geräteinformationen verwenden. Weitere Informationen über die Cookies die wir verwenden, die personenbezogenen Daten die sie erheben und wie sie abzustellen sind findest Du in unserer Cookie Policy.

Zusätzlich werten wir dein Verhalten beim Lesen solcher Nachrichten mit Hilfe sogenannter Web Beacons oder Tracking Pixels aus.Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungstätigkeiten ist entweder deine ausdrückliche Zustimmung oder unser berechtigtes Interesse. Du kannst eine erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen oder der auf unserem berechtigten Interesse beruhenden Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zu diesem Zweck widersprechen.

Die zu diesem Zweck verarbeiteten Datenkategorien sind Identitätsdaten, Kontaktdaten, Standortdaten, Kaufdaten, Profil- und Community Informationen, Social Media Informationen, Geräteinformationen, Browsing Informationen, Aktivitätsdaten, Korrespondenz, Präferenzdaten und adiClub Informationen.

Für diesen Verarbeitungszweck teilen wir personenbezogene Daten mit Auftragsverarbeitern, in diesem Fall mit CRM Anbietern, Messaging Dienst Anbietern und Analyse Dienst Anbietern.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von Temu I

Unterlassungserklärung von Temu I

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang