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VKI klagt ATVplus-Gewinnspiel

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte am 27.6.2005 im Auftrag des BMSG Klage gegen ATV+ ein.

In der Sendung "Anrufen& Gewinnen" können die Zuseher täglich mittels Telefonanruf -nach Beantwortung einer zumeist äußerst einfachen Frage- Geld gewinnen. Unserer Ansicht nach führt der Sender durch die Gestaltung des Gewinnspieles die Zuschauer einerseits sowohl über die Gewinnchancen und die Höhe des durch die Teilnahme anfallenden Entgelts in die Irre, andererseits verstößt er vor allem durch den ausgeübten übertriebenen Anlockeffekt und sowie die Verletzung des Glücksspielgesetzes gegen § 1 UWG.

Ähnlich wie bei der ebenfalls vom VKI inkriminierten Sendung "Wien Quiz" auf Puls TV, suggerieren die Moderatoren, die Gewinnchancen wären extrem hoch und die Auflösung des Rätsels und nicht das zufällige Treffen der richtigen Leitung bzw. die Auswahl durch den Zufallsgenerator seien die Hürde zum Gewinn des Preisgeldes.

"70 Cent ist doch nichts gegen die EUR 12.000,00 Jackpot und in meinen Geldpaketen ist auch das hundert oder tausendfache.", "Sie müssen anrufen, was das Zeug hält" oder "Sie müssen die Telefonnummer einspeichern und immer wieder die Wahlwiederholungstaste drücken, wenn Sie schon so nahe dran sind."-so werden die Zuschauer Glauben gemacht, dass ein oftmaliges Anrufen bzw. das von den Moderatoren empfohlene oftmalige Drücken der Wahlwiederholungstaste lediglich die Gewinnchancen erhöhe, aber sonst keine nachteiligen Folgen für die Anrufer hätte. Daß pro Drücken der Wahlwiederholungstaste immerhin EUR 0,70 (rund ATS 10,00) verrechnet werden, geht in der andauernden Animation der Moderatoren und der durch Countdowns, Sirenen und Klingeltöne künstlich erzeugten Stresssituation vollkommen unter.

In den letzten Monaten haben die Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde sowie die Verbraucherorganisationen einen massiven Anstieg von Beschwerden über Telefongewinnspiele und die dadurch entstandenen Kosten erhalten.

In Deutschland, wo es ebenso zahllose Beschwerden zum Thema gab, haben die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und die Bayerische Landeszentrale für Medien (BLM) mit einem Arbeitspapier,  auf dessen Grundlage eine einheitliche, praktische Regulierung von TV-Gewinnspielen ermöglicht wird, reagiert.

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