Zum Inhalt

VKI klagt ATVplus-Gewinnspiel

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte am 27.6.2005 im Auftrag des BMSG Klage gegen ATV+ ein.

In der Sendung "Anrufen& Gewinnen" können die Zuseher täglich mittels Telefonanruf -nach Beantwortung einer zumeist äußerst einfachen Frage- Geld gewinnen. Unserer Ansicht nach führt der Sender durch die Gestaltung des Gewinnspieles die Zuschauer einerseits sowohl über die Gewinnchancen und die Höhe des durch die Teilnahme anfallenden Entgelts in die Irre, andererseits verstößt er vor allem durch den ausgeübten übertriebenen Anlockeffekt und sowie die Verletzung des Glücksspielgesetzes gegen § 1 UWG.

Ähnlich wie bei der ebenfalls vom VKI inkriminierten Sendung "Wien Quiz" auf Puls TV, suggerieren die Moderatoren, die Gewinnchancen wären extrem hoch und die Auflösung des Rätsels und nicht das zufällige Treffen der richtigen Leitung bzw. die Auswahl durch den Zufallsgenerator seien die Hürde zum Gewinn des Preisgeldes.

"70 Cent ist doch nichts gegen die EUR 12.000,00 Jackpot und in meinen Geldpaketen ist auch das hundert oder tausendfache.", "Sie müssen anrufen, was das Zeug hält" oder "Sie müssen die Telefonnummer einspeichern und immer wieder die Wahlwiederholungstaste drücken, wenn Sie schon so nahe dran sind."-so werden die Zuschauer Glauben gemacht, dass ein oftmaliges Anrufen bzw. das von den Moderatoren empfohlene oftmalige Drücken der Wahlwiederholungstaste lediglich die Gewinnchancen erhöhe, aber sonst keine nachteiligen Folgen für die Anrufer hätte. Daß pro Drücken der Wahlwiederholungstaste immerhin EUR 0,70 (rund ATS 10,00) verrechnet werden, geht in der andauernden Animation der Moderatoren und der durch Countdowns, Sirenen und Klingeltöne künstlich erzeugten Stresssituation vollkommen unter.

In den letzten Monaten haben die Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde sowie die Verbraucherorganisationen einen massiven Anstieg von Beschwerden über Telefongewinnspiele und die dadurch entstandenen Kosten erhalten.

In Deutschland, wo es ebenso zahllose Beschwerden zum Thema gab, haben die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und die Bayerische Landeszentrale für Medien (BLM) mit einem Arbeitspapier,  auf dessen Grundlage eine einheitliche, praktische Regulierung von TV-Gewinnspielen ermöglicht wird, reagiert.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

EVN-Preiserhöhung 2022: Refundierung für betroffene Haushaltskund:innen – Jetzt bis 31.07.2025 beantragen! | VKI

EVN-Preiserhöhung 2022: Refundierung für betroffene Haushaltskund:innen – Jetzt bis 31.07.2025 beantragen!

Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) hat im September 2022 eine Preiserhöhung für Strom und Gas vorgenommen, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als unrechtmäßig eingestuft hat. Nach einer außergerichtlichen Einigung erhalten betroffene Kund:innen jetzt eine Rückerstattung – entweder als Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder als Auszahlung per Banküberweisung.

👉 Antragsfrist: Bis 31. Juli 2025!

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang