Konkret melden sich die Mitarbeiter der Gesellschaft unter dem Namen "Euro Lotto". Es wird vorerst eine einfache Gewinnfrage zum Werbeslogan des Unternehmens gestellt. Zur richtigen Antwort wird herzlich gratuliert; damit habe man die Möglichkeit erlangt, 28 Lottoscheine zu lediglich EUR 48 zu erwerben und an der Verlosung des größten Jackpots Europas (bis zu EUR 115 Mio.) teilzunehmen. (Der Normalpreis beim Erwerb von 28 Scheinen wäre EUR 1.600). Zugesagt wird auch eine Gewinngarantie, der zu folge der Betrag von EUR 48 zurückerstattet wird, sofern der Teilnehmer nichts gewinnt. Derart beworben wird der Angerufene gleich nach seinen Daten gefragt, um das Geschäft sofort am Telefon perfekt zu machen.
"Diese unerbetenen telefonischen Kontaktaufnahmen zu Werbezwecken verstoßen klar gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 107 TKG), das Konsumenten vor Überrumpelung schützen soll. Derartige evident gesetzwidrigen Praktiken müssen unterbunden werden", so der Staatssekretär weiter. Konsumenten können im Falle einer Überrumpelung binnen einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich - zweckmäßigerweise mittels eingeschriebenen Briefes - erklärt werden.
Die Fa. EuroLotto Systems GmbH distanziert sich auf ihrer Website von dieser Vorgehensweise und hält fest, dass sie weder mit dem werbenden Unternehmen noch mit deren Telefonagenturen geschäftliche Beziehungen pflege. Verwiesen wird auf unseriöse Methoden eines Mitbewerbers, der unter dem Namen "Euro Lotto" über nicht erwünschte Telefonanrufe Kunden zu gewinnen versucht.