Zum Inhalt

Dolinschek erteilt Klagsauftrag gegen unerwünschte Telefonwerbung

Wien (BMSG/STS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek eine Unterlassungsklage gegen eine Gesellschaft erhoben, die mit Telefonanrufen auf den Verkauf von Lottoscheinen oder auf die Teilnahme an Spielergemeinschaften abzielt. Betroffene Konsumenten beanstanden dabei insbesondere, dass sie der Gesellschaft ihre Einwilligung zu Anrufen für Werbezwecke nicht erteilt haben. "Diese Anrufe werden zum einen als Belästigung empfunden und zum anderen besteht massive Überrumpelungsgefahr. Die Gesellschaft nützt diese Anrufe nämlich nicht nur, um ihre Leistungen vorzustellen, sondern sie bemüht sich bereits während dieses ersten Kontaktes, die Angerufenen zum Erwerb von Lottoscheinen, deren Preis sie als besonders günstig darstellt, zu überreden. Auch versucht diese Gesellschaft, die Kontodaten der Angerufenen zu erfragen, um den Preis der Teilnahmescheine abbuchen zu können", kritisiert Dolinschek.

Konkret melden sich die Mitarbeiter der Gesellschaft unter dem Namen "Euro Lotto". Es wird vorerst eine einfache Gewinnfrage zum Werbeslogan des Unternehmens gestellt. Zur richtigen Antwort wird herzlich gratuliert; damit habe man die Möglichkeit erlangt, 28 Lottoscheine zu lediglich EUR 48 zu erwerben und an der Verlosung des größten Jackpots Europas (bis zu EUR 115 Mio.) teilzunehmen. (Der Normalpreis beim Erwerb von 28 Scheinen wäre EUR 1.600). Zugesagt wird auch eine Gewinngarantie, der zu folge der Betrag von EUR 48 zurückerstattet wird, sofern der Teilnehmer nichts gewinnt. Derart beworben wird der Angerufene gleich nach seinen Daten gefragt, um das Geschäft sofort am Telefon perfekt zu machen.

"Diese unerbetenen telefonischen Kontaktaufnahmen zu Werbezwecken verstoßen klar gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 107 TKG), das Konsumenten vor Überrumpelung schützen soll. Derartige evident gesetzwidrigen Praktiken müssen unterbunden werden", so der Staatssekretär weiter. Konsumenten können im Falle einer Überrumpelung binnen einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich - zweckmäßigerweise mittels eingeschriebenen Briefes - erklärt werden.

Die Fa. EuroLotto Systems GmbH distanziert sich auf ihrer Website von dieser Vorgehensweise und hält fest, dass sie weder mit dem werbenden Unternehmen noch mit deren Telefonagenturen geschäftliche Beziehungen pflege. Verwiesen wird auf unseriöse Methoden eines Mitbewerbers, der unter dem Namen "Euro Lotto" über nicht erwünschte Telefonanrufe Kunden zu gewinnen versucht.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang