1) Das sollten Sie jedenfalls beachten:
Der Leistungsinhalt muss klar und detailliert beschrieben sein!
Bei der Suche nach dem richtigen Haus stößt man auf diverse Bezeichnungen und Ausbauvarianten (diverse Ausbaustufen, "schlüsselfertig", "belagsfertig", ...). Es ist natürlich für die Kostenkalkulation sehr wesentlich, für welchen Ausbau-Zustand Sie den Kaufpreis bezahlen und welche Leistungen danach noch zusätzlich zu beauftragen oder selbst zu erbringen sein werden. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, die verschiedenen Baubeschreibungen zu vergleichen und verlangen sie - vor Unterschrift - jeweils jene ausführliche Baubeschreibung, welche dann später auch Grundlage für den Vertrag sein soll.
Wir empfehlen dringend, bereits für die Kontrolle der Baubeschreibung - vor Unterschrift - fachlichen Rat einzuholen (siehe Pkt 2).
Erkundigen Sie sich über den Vertragspartner!
Erkundigen Sie sich beim Firmenbuch, ob Ihr Vertragspartner eingetragen und solvent ist.
Erkundigen Sie sich im Gewerberegister, ob Ihr Vertragspartner über die notwendigen Gewerbeberechtigungen verfügt.
Lassen Sie sich eine Liste mit Referenzobjekten geben und sprechen Sie mit den Betroffenen, ob es bei Bau Probleme gegeben hat.
Juristische Vertragsprüfung
Bei der Vertragsgestaltung ist auf typische Probleme, die sich in der Praxis ergeben können, Rücksicht zu nehmen:
Wir raten jedenfalls von hohen finanziellen Vorausleistungen ab; vielmehr sollte vereinbart werden, dass der Kaufpreis nur nach Baufortschritt bezahlt wird und allenfalls auch ein Treuhänder eingeschaltet wird. Bei der Vertragsgestaltung sind jedenfalls auch die Schutzvorschriften des Bauträgervertragsgesetzes zu beachten.
Es ist zu empfehlen einen Haftrücklass zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass der Käufer einen bestimmten Betrag (etwa 3 bis 5 % des Kaufpreises) erst am Ende der Gewährleistungsfrist (3 Jahre nach Übergabe) bezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit diesen Haftrücklass im Wege einer Bankgarantie abzuwickeln.
Es sollte auch klargestellt werden, wann das Haus spätestens fertiggestellt ist. Es ist sinnvoll für das Versäumen der Frist jedenfalls auch eine Pönale zu vereinbaren.
Im Vertrag muss auch festgelegt werden, ob der Kaufpreis ein Fixpreis (oder ein Preis nach Aufwand) ist und unter welchen Voraussetzungen er sich ändern kann. Bedenken Sie dabei, dass die Baubewilligung unter Umständen länger dauert, als Sie zunächst annehmen und dann unter Umständen der Fixpreis nicht mehr gilt.
Wenn die Finanzierung unklar ist, machen sie jeweils einen schriftlichen Finanzierungsvorbehalt. Der Vertrag ist dann nur unter der Bedingunng verbindlich, dass die geplante Finanzierung auch zustande kommt.
Mündliche Zusagen oder Änderungswünsche sollten jedenfalls schriftlich festgehalten werden.
Wir raten jedenfalls, den unterschriftsreifen Kaufvertrag - noch vor Unterschrift - von einem unabhängigen Juristen prüfen zu lassen.
Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser
Kontrollieren Sie selbst oder mit einem Fachmann den Baufortschritt. Dokumentieren sie diesen (Bautagebuch, Videoaufnahmen, Fotos, ...).
Rügen Sie Mängel rasch und jedenfalls schriftlich (mit eingeschriebenem Brief).
2) So kann Ihnen der VKI helfen:
Informieren Sie sich an unserer Hotline
Besuchen Sie unsere persönliche Beratung
3) Aus unseren Sonderpublikationen bekommen Sie weitere Informationen
Ratgeber: Fertighaus & Recht
Ratgeber: Umgang mit Baumeistern
Ratgeber: Hausbau und Recht
4) Online Ratgeber "Bauen" - AK Oberösterreich