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Dienstleistungs-Richtlinie in Straßburg abgesegnet

Im heutigen (16.2.06) Plenum stimmten die EU-Abgeordneten unter anderem über das umstrittene Herkunftslandprinzip ab. Es sieht vor, dass Firmen, die in einem anderen Staat Dienstleistungen erbringen, dem Recht ihres Herkunftslandes unterliegen, was zu Verschlechterungen in dem Zielstaat führen kann, der derzeit noch strengere Maßstäbe anlegt.

Das Recht des Herkunftslandes gilt für den Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung, insbesondere was die Anforderungen an Niederlassung, Tätigkeit und Verhalten der Dienstleister betrifft, aber auch die Qualität oder den Inhalt der Dienstleistung, sowie allfällige Normen und Zertifizierungen.

Aufgrund massiver Kritik am ursprünglichen Entwurf strich der zuständige Binnenmarkt-Ausschuss des EP zwar den Begriff "Herkunftslandprinzip"- von dessen Wegfall kann (entgegen anderslautender Medienberichte) jedoch nicht die Rede sein, es existiert unter dem Namen "Freizügigkeit für Dienstleistungen" weiter.

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