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Mann steht vor einer Wand mit Pistolen und anderen Waffen
Bild: Anzhella Antonovskaya/Stock.adobe

Shootingstore: Unterlassungserklärung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMASGPK die Shootingstore Handels GmbH, die einen Waffenhandel betreibt, wegen 17 unzulässiger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. 

Unter anderem verstießen die in den AGB von Shootingstore enthaltenen Bestimmungen zu Lieferfristen und Haftungsausschlüssen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Shootingstore hat am 9. Juni 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Shootingstore hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in AGB zu unterlassen, die nachstehenden oder sinngleiche Klauseln zu verwenden und sich auf solche auch nicht zu berufen:

Die 17 Klauseln

  1. Geltung und Salvatorische Klausel
    Die Shootingstore Handels GmbH, Makovskystraß 4, A-42470 Freistadt, erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB).  
    Maßgeblich sind hierbei jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich erfolgt sind und von der Shootingstore Handels GmbH schriftlich bestätigt werden.
  2. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  3. Vertragsrücktritt, Widerruf und Vertragsauflösung
    Sollte die Shootingstore Handels Gmbh nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler zB bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird der Kunde hiervon umgehend informiert. Dieser kann seinen Auftrag dann unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist die Shootingstore Handels GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Zustimmung, dass die Shootingstore Handels GmbH bei Sonderanfertigungen keinen Einfluss auf Lieferfristen hat.
  5. Bei gültiger Bestellung einer Sonderanfertigung erklärt der Kunde seine Zustimmung zu einer Preisschwankung in Höhe von 10 % zwischen dem bei Vertragsschluss bekannt gegebenen Verkaufspreis und der auf seinen Wunsch angefertigte und in Verkehr gebrachte Ware.
  6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der Shootingstore Handels GmbH. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist die Shootingstore Handels GmbH berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.
  7. Kostenvoranschläge der Shootingstore Handels GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Shootingstore Handels GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Shootingstore Handels GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 
  8. Bei Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehlern behält sich die Shootingstore Handels Gmbh das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Shootingstore Handels GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Shootingstore Handels GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
  10. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen bedürfen für ihre Gültigkeit eine schriftliche Bestätigung der Shootingstore Handels GmbH.
  11. Es geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ihm die Ware übergeben wurde bzw. bei Versand, wenn die Shootingstore Handels GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen (DPD oder Post AG ) übergeben hat.
  12. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Shootingstore Handels GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als abgenommen bzw. die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
  13. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
  14. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Shootingstore Handels GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
  15. Jegliche Haftung der Shootingstore Handels GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von ihr erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Shootingstore Handels GmbH der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.
  16. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Shootingstore Handels GmbH. 
  17. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

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