Der VKI hatte im Auftrag des BMSG zwölf Lebensversicherungen wegen undeutlicher Bestimmungen zum Rückkauf in Lebensversicherungsverträgen geklagt. Nach Einschätzung des VKI lassen es die Vertragsbestimmungen meistens im Dunkeln, mit welchen Rückkaufswerten Konsumenten im Fall einer vorzeitigen Auflösung rechnen können. Dass sie nach einem Rückkauf nur einen Bruchteil der einbezahlten Prämien erhalten, ist für die meisten Kunden eine böse Überraschung.
Diese Verbandsklagen konnten bislang weit überwiegend gewonnen werden.
Der VKI bietet auch - im Auftrag des BMSG - an, konkrete Rückkaufswerte zu überprüfen.