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OGH: Rückkaufswerte-Vereinbarung bei Lebensversicherungen gesetzwidrig

Im Streit wegen unklarer Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen liegt endlich eine höchstgerichtliche Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor: Rückkaufswert-Regeln sind gesetzwidrig, wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen.

Der OGH beurteilt in seinem aktuellen Urteil Vertragsklauseln der Victoria Volksbanken Versicherung zum Rückkaufswert: Die Klauseln lassen nicht erkennen, welcher finanzielle Schaden Konsumenten bei einer vorzeitigen Auflösung ihrer Lebensversicherung entsteht. Die Klauseln sind daher intransparent und gesetzwidrig. Gleichlautende Klauseln wurden seit 1.1.1995 von vielen Österreichischen Lebensversicherungen verwendet.

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen, denn bei den verrechneten Abschlusskosten und Stornoabzügen muss es nach Einschätzung des VKI zu Korrekturen kommen, wenn derartige Klauseln verwendet wurden. Dies betrifft nicht nur bereits aufgelöste Lebensversicherungen. Auch laufende Verträge, die erst in Zukunft vorzeitig aufgelöst werden, können betroffen sein.

Der VKI unterstützt im Auftrag des BMSK betroffene Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf höhere Rückkaufswerte. Der VKI schätzt Schäden nach einem Rückkauf von Lebensversicherungen ab und macht diese gegenüber den Versicherungen geltend.

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