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Irreführende Prospekte eines Fitness-Studios

Das OLG Wien bestätigt ein Urteil zu einer irreführenden Postwurfsendung in einem - im Auftrag des Konsumentenschutzministers geführten - Verbandsverfahren. Die von der Beklagten verwendeten Werbeblätter seien zur Irreführung geeignet.

Das Berufungsgericht hat bestätigt, dass eine Postwurfsendung des Fitnessstudios im 21. Bezirk mit folgendem Angebot: "1 Jahr Fitness für Damen und ein halbes Jahr Power Plate und ein halbes Jahr Infrarotwärme alles nur € 70,00 statt € 470,00." irreführend ist, weil tatsächlich die Kundin in den AGB informiert wird, dass die angebotenen Verträge entgegen der Ankündigung nicht automatisch enden, sondern dass hinsichtlich der beiden Teilleistungen Power Plate und Infrarotkabine innerhalb der ersten vier Monate ab Vertragsschluss mit Kündigung reagiert werden muss, andernfalls gilt aufgrund des aufrechten Vertrages für das zweite Halbjahr nicht mehr der vergünstigte Preis.

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