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Konsumenten müssen Waschmaschine nicht überwachen

Eine Waschmaschine mit Aquastopp muss nicht ständig beaufsichtigt werden. Eine Abwesenheit über zwei Stunden ist nicht vorwerfbar. Ein Wasserschaden ist von der Versicherung zu bezahlen.

In einem Musterverfahren des VKI hatte die Versicherung eingewandt, dass die Abwesenheit der Konsumenten grob fahrlässig wäre. Diesem Einwand folgte das Gericht nicht. Eine zweistündige Abwesenheit ist nicht grob fahrlässig.

Das Gericht sprach daher den Konsumenten den Ersatz der durch den Wasseraustritt entstandenen Schäden zu.

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