Diese Entscheidung ist die erste in einer Reihe von Verfahren wegen irreführender Werbung gegen Mobilfunkunternehmen, die vor Weihnachten 2007 eingebracht worden waren. In unterschiedlicher Gestaltung wurden (und werden) günstige Flatrate - Tarife beworben (um 0 Cent in alle Netze, nur 25 Euro im Monat), die tatsächlich Einschränkungen unterliegen, auf die aber - mit leichten Unterschieden je nach Anbieter- nur im Kleindruck bzw nicht wirklich leserlich hingewiesen wird, wie etwa Beschränkungen der inkludierten Freiminuten oder Ausnahmen für Anrufe in bestimmte Netze, wie eben zu Hutchison.
Die Wiederholungsgefahr sei trotz einer gegen dieselbe Werbung gerichteten Mitbewerberklage von Hutchison immer noch aufrecht.