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Kostenersatz für Therme verneint

In einem vom VKI im Auftrag des BMSK geführten Musterprozess hat das Erstgericht den Ersatzanspruch für eine defekte Therme verneint.

Der für Genossenschaftsmietverträge anzuwendende § 14a WGG regle die Erhaltungspflicht des Vermieters abschließend. Demnach habe der Vermieter nur für die Behebung ernster Schäden des Hauses in der Wohnung zu sorgen. Die Erhaltung der Therme obliege dem Mieter.

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