Am 19.08.2011 wurde das Insolvenzverfahren beim HG Wien zur Geschäftszahl 28 S 101/11y aufgrund eines Eigenantrages der Metatron-Entertainment GmbH eröffnet.
Was können Ticketinhaber nun tun:
Laut Insolvenzverwalter steht derzeit nicht fest, ob die Termine der Show Magnifico in Wien stattfinden oder nicht. Eine seriöse Prognose, ob oder mit welcher Wahrscheinlichkeit die Show stattfinden wird, ist zur Zeit ebenfalls nicht möglich.
Für den Fall, dass die geplanten Shows in Wien, für die bereits Tickets verkauft wurden, nicht wie geplant stattfinden sollten, steht den Ticketinhabern ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises zu. Allerdings ist bei einem Konkursverfahren zu beachten, dass durch die Konkurserröffnung Ansprüche nur mehr als einfache Konkursforderung angemeldet werden können. Das bedeutet konkret, dass man als Konkursgläubiger die geltend gemachte Forderung nur mehr in Form einer Konkursquote erhalten würde, die oftmals sehr gering sein kann. Die festzulegende Quote hängt nämlich nicht nur vom vorhandenen/verwertbaren Vermögen sondern auch von der Höhe der im Konkursverfahren angemeldeten Forderungen ab. Es kann also durchaus sein, dass eine allfällige Anmeldung unwirtschaftlich ist und sich letztendlich nicht rechnet. Da die Ticketpreise zwischen € 25,-- und € 95,-- liegen und die gerichtliche Pauschalgebühr von derzeit € 21,-- nicht ersetzt wird, bleibt es fraglich, ob sich nach definitiver Absage der geplanten Termine eine Anmeldung aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt noch rechnen würde. Beispiel: angemeldete Forderung € 50,--/Quote 10% = € 5,-- abzüglich Gerichtsgebühren € 21,--. Bleibt ein Minus von € 16,--. Denn die gerichtliche Pauschalgebühr wird keinesfalls ersetzt.
Daten zum Konkurs:
Gericht/Aktenzahl: HG Wien (1030 Wien, Marxergasse 1a) / 28 S 101/11v
Masseverwalter: RA Mag. Wolfgang Herzer, 1010 Wien, Krugerstraße 13, Tel.: 01.513 44 34, Fax: 01.513 34 44, E-Mail: wolfgang.herzer@klh-law.at
Anmeldefrist: 6.10.2011
Wie gesagt steht derzeit weder fest, ob die Shows in Wien tatsächlich ausfallen werden, noch ob es im Fall der Absage der Shows überhaupt zu einer quotenmäßigen Befriedigung der Gläubiger kommen wird.
Weitere Informationen des vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters finden Sie hier: