Der Kläger begehrt Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung über den Inhalt der Abwicklungsrichtlinien - wonach ein Verkauf der Genussscheine außerhalb der Börse "nur im Wege" der Invest AG möglich war - und über die fehlende Konzession der Emittentin (= AvW Gruppe AG).
Das Erstgericht gab dem Kläger Recht, das Berufungsgericht hob das Ersturteil auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Prozessgericht erster Instanz.
Der OGH bestätigte diese Entscheidung und führte in seiner rechtlichen Ausführung ua. aus, dass der Rechtswidrigkeitszusammenhang gegeben ist, wenn die AvW Gruppe AG einer (Bank-)Konzession bedurft hätte. Über diesen Umstand hätte nämlich die RBB die Anleger aufgeklären müssen.
Anmerkung: Die Raiffeisenlandesbank (RLB) übernimmt die Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt (RBB). Hintergrund ist, dass die in den AvW-Strudel geratene RBB Klagenfurt wegen der Prozessrisiken um den AvW-Skandal und wegen ausfallender Kredite von zehn Millionen Euro bei der Bilanzerstellung Hilfe der starken Landesbank braucht. Ein Haftungsfonds ist somit gewährleistet.