Ein Konsument wollte eine sichere Pensionsvorsorge ohne Verlustrisiko. Ein Vermittler empfahl ihm einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und das Geld vor allem in zwei ausländische Lebensversicherungen zu investieren.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ Graz) sieht darin einen eklatanten Beratungsfehler. Die dem Konsumenten mitgeteilte Ertragsprognose ging offenbar von unrealistischen Annahmen aus. Eine Aufklärung über die Risken eines derartigen Penionsmodelles erfolgte nicht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
LGZ Graz 27.9.2011, 12 Cg 22/09z
Klagevertreter: Dr. Alexander Klauser, RA in Wien