Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die beiden großen Anbieter von Maturareisen - DocLX und SplashLine - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geklagt, die Bewerbung von Maturareisen durch besondere Hervorstellung des "rund um die Uhr" zur Verfügung stehenden "Markenalkohols" zu unterlassen.
Heute hat sich der VKI mit DocLX im Rahmen der ersten gerichtlichen Verhandlung darauf einigen können, dass DocLX diese Form der Werbung künftig unterlassen wird.
Der VKI appelliert nun auch an den Veranstalter SplashLine, rasch diesem guten Beispiel zu folgen und sich ebenfalls zur Unterlassung von aggressiver Alkoholwerbung für Maturareisen zu verpflichten.
Heute fand am Handelsgericht Wien die erste mündliche Verhandlung in der Verbandsklage des VKI gegen DocLX statt. Nach einem längeren Rechtsgespräch kam es zu einer Einigung: DocLX verpflichtete sich, die den Gericht vorliegende aggressive Werbung für harte Alkoholika bei der Bewerbung von Maturareisen gegenüber Jugendlichen zu unterlassen.
"Es freut uns, dass wir darüber nicht monatelang streiten mussten, sondern der Veranstalter DocLX mit gutem Beispiel vorangeht und auf diese Form der Werbung verzichtet", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Am 22.2.2012, 11.00 Uhr (Zimmer 2304 des HG Wien) findet die erste mündliche Verhandlung in der ähnlichen Verbandsklage des VKI gegen SplashLine statt.
"Ich erwarte mir auch dort Einsicht und den Abschluss eines Unterlassungsvergleiches", so Dr. Kolba. "Maturareisen sind interessante Events für Maturanten und bedürfen als solche sicher nicht der aggressiven Bewerbung, dass man sich mit alkoholischen Getränken rund um die Uhr betrinken kann."
Der VKI wird über den Fortgang der Rechtssache auf www.verbraucherrecht.at berichten.