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Gesetzwidrige Klausel hat ganz wegzufallen

Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH hat eine gesetzwidrige Klausel in Verbraucherverträgen ganz wegzufallen und darf grundsätzlich nicht durch eine andere ersetzt werden.

Nur wenn der gänzliche Wegfall der missbräuchlichen Klausel den Wegfall des gesamten Vertrages bedeutete, wodurch vor allem der Verbraucher bestraft würde, darf die gesetzwidrige Klausel durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt werden.

EuGH 21.1.2015, verb Rs C-482/13 (Unicaja Banco), C-484/13, C-485/13 und C-487/13 (Caxabank)

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