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Zahlreiche unzulässige Klauseln bei Partnervermittlungsinstitut

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Inhaberin des in weiten Teilen Österreichs tätigen Instituts "Kontakt - Die Partnervermittlung", Frau Elisabeth Barasits, wegen zahlreicher unzulässiger Klauseln in Partnervermittlungsverträgen geklagt. Das LG Wiener Neustadt hat der Klage des VKI zur Gänze stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das LG Wiener Neustadt gab der Klage des VKI zur Gänze Folge und beurteilte zahlreiche der in Partnervermittlungsverträgen des Einzelunternehmens "Kontakt - Die Partnervermittlung" der Inhaberin Frau Elisabeth Barasits, für unzulässig.

Die Behauptungen des Unternehmens, dass der Betrieb seit 31.05.2016 "ruhend gestellt" sei und sich Frau Barasits seit April dieses Jahres in Pension befinde, war nicht geeignet, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben und die Klage daher abzuweisen wäre: Dass sich das Unternehmen in Zusammenhang mit Altverträgen auf die unzulässigen Klauseln beruft, kann nämlich dadurch nicht ausgeschlossen werden. So geschehen offenbar in der Steiermark, wo ehemalige KundInnen vom Unternehmen wegen angeblich ausständiger Entgeltzahlungen geklagt wurden; die Arbeiterkammer Steiermark führt in diesem Zusammenhang Musterprozesse.


LG Wiener Neustadt 08.07.2016, 24 Cg 59/16s
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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