Zum Inhalt

Einseitiges Rücktrittsrecht eines Sportwettenportals unwirksam

Ein einseitiges Stornierungsrecht des Wettanbieters benachteiligt den Wetter gröblich. Die zugrundeliegende Klausel wurde aufgehoben, der Spieler hatte Anspruch auf den Gewinn.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sportwettenportals stand, dass das Sportwettenportal ein Stornierungsrecht hat, wenn ein Spieler mehr als drei idente Wetten abgibt. Ein Spieler gab sieben idente Wetten ab und gewann.  

Laut OGH benachteiligt diese AGB-Klausel den Spieler gröblich, weil sie dem Wettanbieter ein einseitiges Rücktrittsrecht gibt, der Spieler aber ein solches nicht hat. Der Wettanbieter muss den gesamten Gewinn auszahlen.

OGH 30.5.2016, 6 Ob 45/16k

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang