Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Unicredit Bank Austria AG wegen einer Zinsgleitklausel in einem Kreditvertrag aus 2016, in der zwar eine Untergrenze, aber keine Obergrenze eingezogen wurde.
Auch das OLG Wien gab nun der Klage statt:
Eine Klausel, die eine Entgeltsenkung mittels Zinsfloor begrenzt, ohne dass dem eine Begrenzung einer Entgeltsteigerung mittels Zinscap gegenübersteht, widerspricht dem Gebot der Anpassungssymmetrie. Der Kreditnehmer trägt zwar weiterhin das Risiko steigender Zinsen in vollem Ausmaß, profitiert aber nur mehr bis zu einem gewissen Punkt von fallenden Zinsen.
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien
OLG Wien 29.3.2017, 5 R 35/17d