Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Lyoness Europe AG wegen 61 gesetzwidriger Klauseln eine Verbandsklage.
Im Revisionsverfahren vor dem OGH waren nicht mehr alle Klauseln Gegenstand, sondern nur noch Klauseln 1-18 (Klauseln zur "Erweiterten Mitgliedsvorteilen") und 58-61 (Klauseln zur Beendigung des Vertragsverhältnisses).
Der OGH stufte alle Klauseln als gesetzwidrig ein und bestätigte damit vollinhaltlich das Urteil des OLG Wien. Viele der Klauseln enthielten Begriffe, die für Verbraucher nicht verständlich sind. Durch die Verwendung solcher, nicht entsprechend klar definierter Begriffe wird dem Verbraucher ein unzutreffendes, zumindest aber ein unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt.
Aus dem Urteil folgt, dass Verträge, denen die AGB aus 2012 und früher zu Grunde liegen, unwirksam sind und damit laut Rechtsansicht des VKI die Rechtsgrundlage für die Zahlungen wegfällt. Lyoness muss daher laut Ansicht des VKI das Geld plus Zinsen zurückzahlen. Der VKI wird Betroffenen eine kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Durchsetzung von potentiellen Ansprüchen anbieten. Eine kostenlose Teilnahme wird ab dem 25.7.2017 auf www.verbraucherrecht.at möglich sein.
OGH 18.5.2017, 10 Ob 45/16i
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Klagevertreter. Dr. Eric Breiteneder, RA in Wien