Zum Inhalt

61 Klauseln bei Lyoness gesetzwidrig

Klauseln über "Erweiterte Mitgliedsvorteile" und zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sind intransparent und daher gesetzwidrig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Lyoness Europe AG wegen 61 gesetzwidriger Klauseln eine Verbandsklage.

Im Revisionsverfahren vor dem OGH waren nicht mehr alle Klauseln Gegenstand, sondern nur noch Klauseln 1-18 (Klauseln zur "Erweiterten Mitgliedsvorteilen") und 58-61 (Klauseln zur Beendigung des Vertragsverhältnisses).

Der OGH stufte alle Klauseln als gesetzwidrig ein und bestätigte damit vollinhaltlich das Urteil des OLG Wien. Viele der Klauseln enthielten Begriffe, die für Verbraucher nicht verständlich sind. Durch die Verwendung solcher, nicht entsprechend klar definierter Begriffe wird dem Verbraucher ein unzutreffendes, zumindest aber ein unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt.

Aus dem Urteil folgt, dass Verträge, denen die AGB aus 2012 und früher zu Grunde liegen, unwirksam sind und damit laut Rechtsansicht des VKI die Rechtsgrundlage für die Zahlungen wegfällt.  Lyoness muss daher laut Ansicht des VKI das Geld plus Zinsen zurückzahlen. Der VKI wird Betroffenen eine kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Durchsetzung von potentiellen Ansprüchen anbieten.  Eine kostenlose Teilnahme wird ab dem 25.7.2017 auf www.verbraucherrecht.at möglich sein.

OGH 18.5.2017, 10 Ob 45/16i
Volltextservice
Klagevertreter. Dr. Eric Breiteneder, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Kindergruppe Babaluna wegen zehn Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt. Die Kindergruppe Babaluna hat zu allen Klauseln am 29.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang