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Rechnungslegungsanspruch bei Kredit

Ein Rechnungslegungsanspruch ist aus privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ableitbar, wenn ein Vertragsteil in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang des Vermögens im Ungewissen und der andere unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen und die Auskunftserteilung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zumutbar ist.

Der OGH beschäftigte sich in einer Entscheidung über eine Zinsänderungsklausel in einem Kreditvertrag auch mit der Frage, unter welchen Umständen der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber einen Rechnungslegungsanspruch hat. Er wiederholt hier seine Rechtsprechung, dass ein solcher aus dem Vertrag selbst bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ableitbar ist.

OGH 30.5.2017, 8 Ob 86/16d

Anmerkung:

Dieser Rechnungslegungsanspruch ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Verpflichtung, zur siebenjährigen Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen (§ 212 UGB).

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