Der OGH beschäftigte sich in einer Entscheidung über eine Zinsänderungsklausel in einem Kreditvertrag auch mit der Frage, unter welchen Umständen der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber einen Rechnungslegungsanspruch hat. Er wiederholt hier seine Rechtsprechung, dass ein solcher aus dem Vertrag selbst bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ableitbar ist.
OGH 30.5.2017, 8 Ob 86/16d
Anmerkung:
Dieser Rechnungslegungsanspruch ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Verpflichtung, zur siebenjährigen Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen (§ 212 UGB).