Der EuGH entschied in einer aktuellen Vorabentscheidung vom 20.Juli 2017, dass auch Inkassobüros, die Forderungen von Banken erwerben und dann gegen die Schuldner betreiben, unter den Anwendungsbereich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fallen.
Die Praktiken zur Forderungseintreibung sind als "Produkt" im Sinn der Richtlinie zu sehen.
EuGH 20.7.2017 C-357/16 Gelvora
Volltext:
EuGH: Weite Auslegung von Geschäftspraktiken und UGP-Richtlinie
Betreibungsschritte von Inkassobüros können unlautere Geschäftspraktiken darstellen.
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Urteil: EuGH: Weite Auslegung von Geschäftspraktiken und UGP-Richtlinie - 21.7.2017
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