Gegenstand des Verfahrens war ua die Verpackung der Teesorte "Emperor's Clouds & Mist Green Tea". Der undurchsichtige Außenkarton enthält lediglich 12 Teebeutel und ist damit insgesamt nur zu etwas weniger als die Hälfte befüllt.
Der VKI klagte auf Unterlassung. Das HG Wien folgte der Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung als irreführend, weil der Durchschnittsverbraucher aufgrund des Außenkartons mehr Inhalt erwarte. Daran ändere auch der auf der Schachtel angebrachte Hinweis, dass 12 Teebeutel enthalten seien, nichts: Der Hinweis sei zu wenig auffällig ausgestaltet, um den unrichtigen Eindruck bei der überwiegenden Zahl der Durchschnittskonsumenten zu beseitigen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
HG Wien 02.02.2018, 11 Cg 51/17p
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Klageverteterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien