So bewerte das das HG Wien ua Klauseln für gesetzwidrig, die den Verbrauchern zu hohe Sorgfaltspflichten auferlegten. Außerdem wurde eine Klausel für unzulässig beurteilt, die bei Kreditkarten ein Abrechnungsentgelt für den Todesfall iHv EUR 150,-- vorsah.
Auch die Haftungsregelung in Bezug auf die Verwendung der Karte in "sicheren Systemen" wurde vom HG Wien als unzulässig beurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 04.10.2018).
HG Wien 24.09.2018, 57 Cg 45/16t
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien