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Urteil gegen Kelly´s

VKI gewinnt Klage gegen Kelly´s wegen irreführender Produktdarstellung auch in 2. Instanz. Aus einer herkömmlichen Mehlmischung bestehende Chips dürfen nicht den unrichtigen Eindruck erwecken, es handle sich um gebackene Gemüsescheiben.

Auf der Verpackung der Kelly's Gemüsechips "Rote Rübe-Kren" stand groß "Knuspriges Gemüse" und "Premium Qualität - Gemüse Chips - hauchdünn gebacken", dahinter waren rote Gemüsechips abgebildet.

Tatsächlich bestanden die Gemüsechips aber nicht aus gebackenen Gemüsescheiben, sondern aus einer Mehl- bzw Teigmischung; diese Teigmischung enthielt auch Rote Rüben Pulver ("Waffelerzeugnis").

Dagegen brachte der VKI Klage wegen Irreführung ein und bekam vom OLG Wien Recht: Aufgrund der Produktdarstellung erwarte der Verkehr aus Roten Rüben geschnittene Gemüsescheiben. Die Zutatenliste könne an der Irreführungseignung nichts ändern.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien 28.05.2018, 129 R 38/18h
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Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

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