Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt. Grund dafür: Ö-Ticket verrechnete Gebühren für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets zu kommen. Das Urteil ist nun zu allen Klauseln rechtskräftig.
Insgesamt handelt es sich um folgende 5 verschiedener Gebühren,
- die Gebühr für print@home (2,50 EUR),
- "mobile tickets" (2,50 EUR),
- Hinterlegung an der Abendkassa (2,90 EUR),
- in einer Libro-Filiale (1,90 EUR),
- im oeticket Center (1,90).
Laut rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien vom 19.10.2018, 11 Cg 89/16z bzw Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 25.4.2018, 9 Ob 8/18v, sind die oben genannten Gebühren unzulässig.
Die oben genannten Gebühren wurden daher zu Unrecht eingehoben. KundInnen haben uE einen Rückforderungsanspruch. Wir stellen Ihnen hier einen Mustertext zur Verfügung. Da es hierbei meist um sehr geringe Summen geht, zahlt sich unseres Erachtens ein Aufforderungsschreiben per eingeschriebenen Brief in der Regel nicht aus, sondern es empfiehlt sich ein Email oder Fax.
Anmerkungen dazu:
- Nicht entscheidend ist, dass diese Gebühren genau in der oben angeführten Höhe angefallen sind, sondern dass es sich inhaltlich um diese Gebühren handelt.
- Es geht um Gebühren für die Übermittlung der Karten, nicht um sonstige Servicegebühren. Auch nicht umfasst von diesem Urteil ist die Gebühr für den Versand etwa zu sich nach Hause ("Versand innerhalb Österreichs", "Versand weltweit").
- Soweit überblickbar, wurden nicht in allen Fällen diese Gebühren verrechnet.
Senden Sie ein Email oder ein Fax direkt an ö-ticket:
Email-Adresse: info@oeticket.com
oder Fax: 01 5852323
Mustertext:
Betrifft: Rückforderung von bezahlter Gebühr
Sehr geehrte Damen und Herren!
Laut rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 19.10.2018, 11 Cg 89/16z bzw Urteil des
Obersten Gerichtshofes vom 25.4.2018, 9 Ob 8/18v, haben Sie zu Unrecht Gebühren für
"print@home", "mobile ticket", Hinterlegung an der Abendkassa, Hinterlegung in einer Libro-Filiale
und Hinterlegung im Ö-Ticket Center verlangt.
Ich fordere Sie zur Rückzahlung der von mir tatsächlich gezahlten Gebühren auf, jedenfalls aber
folgender Gebühr(en):
Mit Bestellung vom [Bestelldatum] habe ich
[Bezeichnung der bestellten Karten (dh zB Künstler), Veranstaltungsdatum, Bestellnummer, gegebenenfalls Kundennummer]
die Gebühr in Höhe von [geleisteter Betrag] für
[ eine der oben genannten Arten der Ticketübermittlung]
gezahlt.
Dies war eine rechtsgrundlose Zahlung. Sie sind daher zur Rückzahlung der mangels Rechtsgrundlage
von mir erhobenen Entgelte verpflichtet.
Ich fordere Sie daher auf, mir diese zu Unrecht eingehobene Gebühr bis zum [Datum] Frist von mindestens 14 Tagen eintragen] auf mein Konto
IBAN: AT _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen