Zum Inhalt

Urteil: Neuere Entwicklung beim Schmerzengeld für seelische Schmerzen

Der OGH bejaht bei grober Fahrlässigkeit auch Schmerzengeld für Seelenschmerzen, wenn diese keinen Krankheitswert erreichen.

Schmerzensgeld für Angstneurose

In der Rechtsprechung war in den letzten Jahren eine Entwicklung dahingehend bemerkbar, dass seelische Schmerzen nach und nach ersatzfähig wurden. So hat der OGH bereits vor längerer Zeit festgehalten, dass Schmerzengeld zusteht, wenn es zu einem Schockschaden mit eigenem Krankheitswert kommt. Damals war ein Kleinkind gemeinsam mit seiner Mutter in einen schweren Unfall verwickelt gewesen. In der Folge kam es beim Kleinkind zu einer starken Angstneurose. In einem ähnlichen Fall entschied der OGH, dass Schmerzengeld auch dann zusteht, wenn der Schockschaden (Arbeitsunfähigkeit nach tödlichem Unfall des Sohnes) nicht durch das Miterleben des Unfalles (wie im ersten Fall) sondern durch die Unfallnachricht ausgelöst wird.

Achtjähriges Mädchen getötet

Vor kurzem musste sich der OGH mit folgendem Sachverhalt auseinandersetzen: Auf Grund eines Verkehrsunfalls wurde ein achtjähriges Mädchen getötet. Die Trauerreaktion der Eltern entsprach dem schrecklichen Ereignis, war aber aus psychologischer und psychiatrischer Sicht normal. Es kam somit zu keiner eigenen - einer Krankheit vergleichbaren - Belastung wie etwa einer Depression. Der OGH hielt dazu in seiner jüngsten Entscheidung fest, dass Schmerzengeld auch dann zusteht, wenn es nach dem Verlust von nahen Angehörigen zu keiner eigenen Gesundheitsschädigung kommt. Voraussetzung ist allerdings, dass beim Schädiger grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.

Ausweitung der Schadenersatzansprüche

Soweit also grobe Fahrlässigkeit des Schädigers gegeben ist, führt dieses neue Urteil zu einer klaren Ausweitung möglicher Ersatzansprüche.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang