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Autohero hat eine Unterlassungserklärung abgegeben
Bild: Kadmy/adobe.stock.com

Unterlassungserklärung von Autohero

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Autohero enthaltenen Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Autohero hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in AGB zu unterlassen, die nachstehenden oder sinngleiche Klauseln zu verwenden und sich auf solche auch nicht zu berufen:

  1. Sollte der Kunde zu dem Fahrzeug im Bestellprozess noch weitere Produkte zur Bestellung hinzufügen, so gilt in Ansehung der verschiedenen Produkte der Kaufvertrag als einheitlich.
  2. Autohero ist berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung des Kunden zu erheben und diese anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen. Sollte der Kunde bei der Bestellung falsche Daten angegeben haben, steht Autohero ein Rücktrittsrecht zu. Autohero unterliegt gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Durchsetzung von Sanktionen), aufgrund derer Autohero dazu verpflichtet ist, die Identität des Kunden zu überprüfen. Sollte die Identifizierung des Kunden nicht möglich sein, hat Autohero daher ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vertrag zu lösen.
  3. Nachdem der Kunde sich für ein Fahrzeug und eventuelle Zusatzleistungen von Autohero entschieden hat, erhält er auf der letzten Seite des Bestellprozesses (im Folgenden: “Check-Out-Page”) die Möglichkeit, alle Daten und hinzugefügten Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen. Der Button “Jetzt zahlungspflichtig bestellen” auf der Check-Out-Page (im Folgenden: “Button”) stellt ein verbindliches Angebot des Kunden an Autohero dar, den Kaufvertrag abzuschließen (nachfolgend auch “Angebot”). 

Autohero wird dem Kunden den Zugang des Angebots E-Mail bestätigen (im Folgenden: “Angebotsbestätigung”). In dieser Angebotsbestätigung liegt nicht die Annahme des Angebots und das Fahrzeug ist noch nicht für den Kunden reserviert. 

Im nächsten Schritt erfolgt die Verifizierung. Dort muss der Kunde zunächst seine Telefonnummer verifizieren (SMS Verifizierung) und die Verifizierungsfragen beantworten. In der Folge findet ein Verifizierungsgespräch mit einem Autohero Mitarbeiter statt. Der Kunde wird dafür innerhalb von 24 Stunden während der Autohero Geschäftszeiten telefonisch kontaktiert. 

Autohero hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der Kunde die Verifizierung absolviert. Bei den Fahrzeugen, die über die Website angeboten werden, handelt es sich um hochpreisige Waren. Diese müssen von Autohero vor Auslieferung kostenpflichtig aufbereitet werden. Mit der Verifizierung geht Autohero sicher, dass die Anfrage des Kunden als seriös zu bewerten ist. Wenn diese Sicherheit nicht besteht, kann Autohero das Fahrzeug nicht für den Kunden reservieren. 

Wenn der Verifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird Autohero den Kunden per E-Mail darüber informieren (im Folgenden “Kaufbestätigung”) und damit, spätestens mit der Lieferung des Fahrzeuges, die Annahme des Angebots erklären. Mit dieser Annahme kommt der Kaufvertrag zustande und das Fahrzeug ist für den Kunden reserviert.

  1. Der Kunde kann während des Bestellprozesses verschiedene Zusatzleistungen sowie einen zweiten Radsatz zu der Bestellung hinzufügen. Bei den Zusatzleistungen handelt es sich insbesondere um den Abschluss einer zusätzlichen bzw. das Upgrade einer bestehenden Garantie, die Beauftragung von Autohero mit der Lieferung des Fahrzeuges sowie die Bereitstellung zur Abholung in der österreichischen wirkaufendeinauto.at-Wunschfiliale des Kunden. Die Zusatzleistungen werden in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Es handelt sich um einen einheitlichen Vertrag.
  2. Bei Zahlung per Überweisung gemäß § 3 ist der Kaufpreis (“Zahlung bei Übergabe”) bis spätestens zu dem Moment der Übergabe des Fahrzeuges (gemäß § 9) zu leisten (Zahlungseingang!). Hierbei hat der Kunde für den pünktlichen Zahlungseingang gemäß Satz 1 Sorge zu tragen; auch eine Zahlung per Echtzeitüberweisung (SEPA Instant) im Moment der Übergabe ist zulässig, vorausgesetzt, Autohero kann einen sofortigen Geldeingang feststellen. Von der Zahlung abzuziehen ist im Falle der Inzahlungnahme der Vorab-Preis.
  3. Wenn sich der Kunde bei Vereinbarung einer Finanzierung gemäß § 4 für die Zahlung eines Eigenanteils entscheidet, ist dieser innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Kaufbestätigung, im Fall der Auswahl der “Zahlung bei Übergabe” durch den Kunden bis spätestens zum Moment der Übergabe des Fahrzeuges (Zahlungseingang!, Abs. 1 gilt entsprechend) an Autohero zu zahlen (jeweils im Folgenden “Eigenzahlung”). Die weiteren zu leistenden Raten sind grundsätzlich jeweils an dem im Bestellprozess gemäß § 4 Abs. 6 gewählten monatlichen Zahlungsdatum fällig, beginnend ab dem übernächsten Monat nach Vertragsschluss.
  4. Sollte bei Zahlung per Überweisung (§ 3) die Zahlung des verbleibenden Kaufpreises oder bei Zahlung der Finanzierung (§ 4) die Eigenzahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei Autohero eingehen, steht Autohero ein Rücktrittsrecht zu. Bei den von Autohero gehandelten Gebrauchtwagen handelt es sich um hochpreisige Gegenstände, deren Lagerung nach Tagen berechnet wird und sehr teuer ist. Zudem ist das Risiko von Verschlechterungen des Fahrzeugs aufgrund äußerer Umstände sowie einfach aufgrund der Standzeit enorm hoch, so dass damit auch das Risiko von Autohero, mit immer längerer Standzeit einen hohen Schaden zu erleiden, steigt. Daher hat Autohero ein Interesse daran, das Fahrzeug so schnell wie möglich wieder online bringen zu können - möglichst auch, bevor bereits eine Auslieferung an den Kunden begonnen wurde, die weitere Zeit kostet - wenn das Risiko eines Schadens das Geschäftsinteresse übersteigt. Es handelt sich bei dem vorliegenden Geschäft um ein Massengeschäft. Einen Gewinn, der das Geschäftsmodell trägt, macht Autohero nur über die Menge an verkauften Fahrzeugen. Der Verlust hingegen kann bei einem einzelnen Fahrzeug sehr hoch sein.
  5. Sollte der Kunde von der Inzahlungnahme Gebrauch machen, gilt wie folgt: Liegt der finale Ankaufspreis des Inzahlungnahme-Fahrzeuges weniger als 1.000,00 EUR unter dem Vorab-Preis, ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen Vorab-Preis und finalem Ankaufspreis (im Folgenden: “Restbetrag”) innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nach der Übergabe des Fahrzeuges an Autohero entsprechend der Regelungen dieses § 8 zu überweisen. Sollte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei Autohero eingehen, steht Autohero ein Rücktrittsrecht zu. Erklärt Autohero den Rücktritt, muss der Kunde das Fahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen in einer von Autohero mitgeteilten Filiale abgeben.
  6. Ab einer Preisdifferenz von 1.000,00 EUR zwischen finalem Ankaufspreis des Inzahlungnahme-Fahrzeugs und dem Vorab-Preis oder bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages über das Inzahlungnahme-Fahrzeug, kann Autohero die Übergabe des Fahrzeugs bis zur Zahlung des Restbetrages verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nach dem ursprünglichen Übergabetermin an Autohero entsprechend dieses § 8 zu überweisen. Autohero kann die Übergabe des Fahrzeuges bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Sollte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei Autohero eingehen, steht Autohero ein Rücktrittsrecht zu.
  7. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Autohero sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um von Autohero unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass ihm noch andere tatsächliche oder nur von ihm behauptete Ansprüche gegen Autohero aus anderen geschlossenen Kaufverträgen zustehen bzw. zustünden.
  8. Kommt der Kunde mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, so kann Autohero pro angefangenem weiteren Tag einen Schadensersatz in Höhe von 7,50 EUR berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass in diesem Zusammenhang tatsächlich nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Autohero behält sich vor, weitere Schäden geltend zu machen.
  9. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Der Kunde hat bei Übergabe das Fahrzeug auf äußere Mängel zu untersuchen und, sollten ihm solche auffallen, diese in das Protokoll eintragen zu lassen.
  10. Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden. 
  11. Hat Autohero für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Autohero lediglich in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
  12. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder Lücken aufweisen, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bzw. die übrigen Teile nicht.

Der VKI hat Autohero eine Aufbrauchsfrist für die Verwendung der inkriminierten Klauseln bis spätestens 31. Jänner 2026 eingeräumt. 

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