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Ausgleichszahlung bei Flugverspätung

EuGH: Fluggäste haben einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, auch wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Die Klage ist dabei am Erfüllungsort einzubringen, es besteht also die Wahl zwischen den Gerichten des Abflug- und Ankunftsort.

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden können Fluggäste die Airline vor dem Gericht des Abflugorts auf Ausgleichszahlung klagen. Dies gilt, wie der EuGH in einem neuen Urteil klarstellt, auch wenn der verspätete Flug Teil einer Pauschalreise ist und daher nicht unmittelbar zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft ein Vertrag besteht.

EuGH 26.03.2020, C-215/18 (L.B./Primera Air Scandinavia)

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