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Gerichtlicher Unterlassungsvergleich mit MyTrip

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums MyTrip (OY SRG FINLAND AB) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei 33 Klauseln, darunter unzulässige Gutscheinregelungen, Haftungsbeschränkungen, Bearbeitungs- und Servicegebühren beanstandet wurden.  MyTrip ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Zu den einzelnen Klauseln:

  1. (…) Mit der Nutzung des Portals erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden. (…)
  2. Bitte beachten Sie, dass unser Kundenservice hauptsächlich in englischer Sprache durchgeführt wird.
  3. Diese AGB gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen gemäß Abschnitt 1.1. sowie für unsere eigenen Leistungen gemäß Abschnitt 1.2. (Klausel 1.3.1.) 
  4. Wenn Sie unser Flexibles-Ticket-Service (siehe Absatz 8) gekauft haben, müssen jedoch sämtliche Anfragen für eine Umbuchung über unseren Kundenservice erfolgen, wie in Absatz 8.1.4. dargelegt (…) (Klausel 3.2.3, teilweise)
  5. Damit wir die von Ihnen beantragten Änderungen bearbeiten können, ist es notwendig, dass wir Ihre Änderungswünsche mindestens 24 Stunden vor Reisebeginn erhalten (nur telefonisch). Wenn Sie ein Flexibles Ticket erworben haben, siehe Abschnitt 8. (…) (Klausel 3.5.3., teilweise)
  6. Wenn Sie nicht zu Ihrem Flug erscheinen oder ihn nicht wahrnehmen, ermächtigen Sie uns hiermit, in Ihrem Namen mögliche Rückerstattungen von der Fluggesellschaft anzufordern. Wir sind hierzu befugt, jedoch nicht verpflichtet, (…)
    Wenn wir in Ihrem Namen Rückerstattungen erhalten, werden wir unsere Gebühren von dem erhaltenen Betrag abziehen. (…) Wir werden alle in Ihrem Namen erhaltenen Rückerstattungen abzüglich unserer Gebühren 12 Monate lang ab dem Datum des Fluges aufbewahren, und Sie können jederzeit vor Ablauf der 12-Monatsfrist eine Überweisung dieses Betrags abzüglich unserer Gebühren anfordern, indem Sie unseren Kundenservice kontaktieren. (Klausel 3.6.)
  7. (…) Da das Flexible Ticket unsere eigene Dienstleistung ist (Sie können den Flexible Ticket-Service z. B. nicht im direkten Kontakt mit der Fluggesellschaft nutzen), müssen alle Umbuchungsanfragen, die den Flexible Ticket-Service nutzen, über unseren Kundenservice erfolgen (siehe Abschnitt 8.1.4) (Klausel 8.1.1., teilweise)
  8. Alle Umbuchungen müssen nach Maßgabe von Abschnitt 8.1.4 (…) erfolgen. (Klausel 8.2., 1. Unterpunkt)
  9. Im Fall einer Umbuchung muss eine Reise innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung abgeschlossen werden. (Klausel 8.2., 9. Unterpunkt)
  10. Sofern Sie den Service „Flexible Ticket“ in Anspruch genommen haben, ist eine Erstattung der Buchung ausgeschlossen. (Klausel 8.2., 10. Unterpunkt)
  11. Wenn Sie Ihr Ticket umbuchen möchten, müssen Sie sich telefonisch während unserer regulären Geschäftszeiten an unseren Kundenservice wenden. (…) Bitte beachten Sie, dass unsere Kommunikation am Telefon und in E-Mails auf Englisch erfolgt. (Klausel 8.1.4.)
  12. Wenn Sie den Flug stornieren, wird der Preis für das Flexible Ticket nicht erstattet. (Klausel 8.1.7.)
  13. Wenn Sie auf einem Reiseabschnitt nicht erscheinen, verfällt die Umbuchungsoption über den Service „Flexibles Ticket“. (Klausel 8.1.8.)
  14. Mit Ausnahme der nachfolgenden Ausschlüsse gilt die Eigener Transfer-Garantie in den folgenden Fällen (jede eine „Änderung“):
    •             wenn Sie einen Anschlussflug aufgrund von verspätetem Gepäck oder Verlusten außerhalb Ihrer angemessenen Kontrolle verpassen; (Klausel 8.2.2., 2. Unterpunkt)
  15. Um die Eigener Transfer-Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie uns unverzüglich telefonisch informieren, sobald Sie von einer Änderung Kenntnis erlangt haben. (…) Wenn Sie uns nicht unverzüglich informieren, verfällt Ihr Recht auf Inanspruchnahme der Eigener Transfer-Garantie. (Klausel 8.2.4.)
  16. Wenn wir Ihnen keinen/keine zumutbaren Flug/Flüge zu Ihrem Endziel anbieten können, sind wir berechtigt, Sie auf Ausweichflughäfen zu verweisen. (…) (Klausel 8.2.5., teilweise)
  17. (…) Wenn bis zur ursprünglichen Abflugzeit des betroffenen Flugs mehr als 48 Stunden verbleiben, wählen wir nach unserem alleinigen Ermessen eine in 8.2.5 aufgeführte Option. (Klausel 8.2.5., teilweise)
  18. (…) Wenn wir Ihre Antwort nicht innerhalb einer angemessenen Frist (auf keinen Fall länger als 24 Stunden) erhalten, erlischt Ihr Recht auf Nutzung der Eigener Transfer-Garantie. (Klausel 8.2.6., teilweise)
  19. Wenn die Stornogarantie im Zuge des Buchungsvorgang erworben wurde, können Sie uns nach Ihrer Flugbuchung aus irgendeinem Grund kontaktieren, um Ihre Flüge zu stornieren und stattdessen einen elektronischen Gutschein zu erhalten, der 90 % des Flugpreises entspricht. (…) (Klausel 8.3.1., teilweise)
  20. Der Wert des Gutscheins entspricht 90% des Wertes des stornierten Flugtickets, einschließlich Steuern und Gebühren des Dienstanbieters, jedoch ohne die Kosten für die Stornogarantie und etwaige Zusatzleistungen (z. B. zusätzliches Gepäck, Sitzplätze usw.). (Klausel 8.3.2., 2. Unterpunkt, teilweise)
  21. Bei Nutzung der Stornogarantie kann der Wert des Gutscheins niemals mehr als 2500 EUR pro Person oder 5000 EUR pro Buchung überschreiten, unabhängig vom Wert der Flugtickets. (Klausel 8.3.2., 2. Unterpunkt, teilweise)
  22. Sie haben das Recht, Ihr Flugticket aus irgendeinem Grund zu stornieren und einen Gutschein zu erhalten, jedoch im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen. Eine Stornierung kann auch für einzelne Passagiere auf der Buchung angefordert werden, in diesem Fall wird der Wert des Gutscheins im Verhältnis zur Anzahl der Passagiere, die stornieren, berechnet. (Klausel 8.3.2., 3. Unterpunkt)
  23. Der Gutschein ist 12 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie unsere Benachrichtigung dazu, dass der Gutschein zur Nutzung bereitsteht, erhalten haben, gültig, dies ist innerhalb von 7 Werktagen nachdem wir Ihre Stornierungsanfrage bestätigt haben. Mit Ablauf des Gültigkeitszeitraums verliert der Gutschein seinen Wert und Sie können keine anderweitige Entschädigung verlangen. (Klausel 8.3.2., 6. Unterpunkt)
  24. Bitte beachten Sie, dass unsere Servicegebühren nicht erstattbar sind. Dies liegt daran, dass die Servicegebühren für unsere Vermittlungsleistungen erhoben werden, die als erfüllt gelten, sobald die Buchung Ihnen gegenüber bestätigt wurde. (…) (Klausel 9.7., teilweise)
  25. (…) Unsere eigenen Zusatzprodukte sind nicht erstattungsfähig. (Klausel 9.7., teilweise)
  26. Ansprüche in Zusammenhang mit unseren eigenen Dienstleistungen werden ausschließlich schriftlich bearbeitet und müssen innerhalb von zwei Monaten nach dem Enddatum Ihrer Reise eingereicht werden. (Klausel 10.2.)
  27. (…) und übernehmen keine Verantwortung für etwaige Ungenauigkeiten von im Portal bereitgestellten Informationen, welche vom jeweiligen Leistungserbringer zur Verfügung gestellt wurden. (Klausel 12.1., teilweise)
  28. In Bezug auf unsere eigenen Dienstleistungen haften wir für Schäden, die den in den AGBs festgelegten Beschränkungen unterliegen und im gesetzlich zulässigen Umfang. (…) (Klausel 12.3., teilweise)
  29. (…) Wir haften nur für Direktschäden, die Sie tatsächlich erlitten, bezahlt oder sich aufgrund von zurechenbaren Mängeln bei unseren Verpflichtungen in Bezug auf unsere eigenen Dienstleistungen zugezogen haben, bis zu einem Gesamtbetrag der Kosten Ihrer Buchung (ob für einen Vorfall oder eine Reihe verknüpfter Vorfälle). (…) (Klausel 12.3., teilweise)
  30. (…) Sollten aus Gründen außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), Mängel bei Reservierungen, Bestätigungen und/oder der Ausführung von Buchungen oder Dienstleistungen vorliegen, sind wir von allen abgeleiteten rechtlichen Verantwortlichkeiten, die sich aus Mängeln oder Verstößen in Zusammenhang mit der Folge höherer Gewalt ergeben, befreit. (Klausel 12.3., teilweise)
  31. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. (Klausel 12.4.)
  32. Bearbeitungsgebühren – 15 EUR pro Passagier
    Für Anfragen, um im Falle einer Flugplanänderung oder Annullierung durch die Fluggesellschaft eine alternative Flugoption zu finden, die von der bereits von der Fluggesellschaft angebotenen abweicht (siehe Abschnitt 3.4).
  33. Bearbeitungsgebühren – 65 pro Passagier
    Gilt nur für Anfragen zu Rückerstattungen, die nach dem ursprünglichen Abflugdatum bei Nichterscheinen oder Nichtantritt des Fluges gestellt werden (siehe Abschnitt 3.6).

 

Vergleich abgeschlossen am 27.05.2024 vor dem Handelsgericht Wien, 57 Cg 78/23 f
Klagevertreter: RA Dr. Stefan Langer
Stand: 10.06.2024

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