In den von der Bergbahnen Mitterbach verwendeten Nutzungsbedingungen für die Mountaincartstrecke auf der Gemeindealpe befanden sich vier Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind; beanstandet wurden insbesondere Haftungsausschlüsse.
Zu folgenden Klauseln wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:
- Die Benützung der Mountaincartbahn erfolgt auf eigene Gefahr, (…)
- Kinder ab dem 8. Lebensjahr dürfen bei körperlicher Eignung und einer Mindestgröße von 140 cm alleine fahren.
- Unfälle und Schäden müssen sofort an der Talstation oder unter T: +43 3882 417 20 – 5199 gemeldet werden!
- Auf eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird verzichtet.