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Unzulässige Klauseln in den Nutzungsbedingungen der Mountaincartstrecke der Bergbahnen Mitterbach GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Bergbahnen Mitterbach GmbH wegen vier Klauseln in den von ihr verwendeten Nutzungsbedingungen der Mountaincartstrecke auf der Gemeindealpe abgemahnt. Die Bergbahnen Mitterbach GmbH hat zu allen Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

In den von der Bergbahnen Mitterbach verwendeten Nutzungsbedingungen für die Mountaincartstrecke auf der Gemeindealpe befanden sich vier Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind; beanstandet wurden insbesondere Haftungsausschlüsse.

Zu folgenden Klauseln wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:

  1. Die Benützung der Mountaincartbahn erfolgt auf eigene Gefahr, (…) 
  2. Kinder ab dem 8. Lebensjahr dürfen bei körperlicher Eignung und einer Mindestgröße von 140 cm alleine fahren. 
  3. Unfälle und Schäden müssen sofort an der Talstation oder unter T: +43 3882 417 20 – 5199 gemeldet werden!
  4. Auf eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird verzichtet.

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