Zum Inhalt

Corona & Consumer Law: PODCAST Ars Boni

Der an der Universität Wien vom Department of Innovation and Digitalisation in Law ins Leben gerufene Podcast Ars Boni beschäftigt sich mit dem Themendreieck Recht-Digitalisierung-Covid-19.

Thema am 9. März 2022 sind die verbraucherrechtlichen Auswirkungen der Pandemie. Der Podcast kann ab 12.00 Uhr LIVE auf Youtube gestreamt werden.

Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó spricht mit Dr. Petra Leupold (Verein für Konsumenteninformation / JKU Linz) über Verbraucherbegriff und Verteilungskampf im Verbraucherrecht, das aktuelle OGH-Urteil zum Kreditmoratorium, Rechtsschutzversicherungen, abgebrochene Skisaisonen, stornierte Flüge, und die Disparität von Recht haben und Recht bekommen. 

Den Podcast zum Nachhören in voller Länge finden Sie hier

Full video https://youtu.be/4xPfu_zR3EI

Audio https://anchor.fm/department-of-innovation-and-digitalisation-in-law/episodes/Ars-Boni-261-Verbraucherrechtliche-Auswirkungen-der-Pandemie-Dr-in-Petra-Leupold-e1ffhq2 

https://open.spotify.com/episode/28YZVmozgqttzbLTLdga5U?si=A4h2WuQ-Rhe3BWY_P3B-qA 

https://podcasts.apple.com/at/podcast/ars-boni-261-verbraucherrechtliche-auswirkungen-der/id1512498423?i=1000553453013

Summary in English https://youtu.be/hZuHyqHMXLI, in German https://youtu.be/oyesSZWZ6Ss

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gesetzwidrige Klauseln des Veranstalters Barracuda Music

Gesetzwidrige Klauseln des Veranstalters Barracuda Music

Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.

Gesetzwidrige Klauseln bei Veranstalter Barracuda

Gesetzwidrige Klauseln bei Veranstalter Barracuda

Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang