In den von der CVS Fitness GmbH (EMS Station) verwendeten Vertragsformblättern und AGB fanden sich zahlreiche Vertragsbedingungen, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind; beanstandet wurden insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Beanstandet wurden unter anderem die 24-monatige Vertragsbindung, die nach der Rechtsprechung des OGH unangemessen lang iSd § 6 Abs 1 Z 1 zweiter Fall KSchG ist (siehe OGH 29.5.2012, 9 Ob 69/11d sowie jüngst OGH 28.06.2017, 1 Ob 96/17z) und die wöchentliche Servicepauschale. Da durch die Auferlegung der wöchentlichen Servicepauschale neben dem wöchentlichen Entgelt ein zusätzliches Entgelt verrechnet wird, dem keine erkennbare Gegenleistung des Unternehmens gegenüber steht, sahen wir die Servicepauschale als gröblich benachteiligend und intransparent an.
Mit Abgabe der Unterlassungserklärung hat sich die CVS Fitness GmbH verpflichtet, die folgenden (und auch sinngleiche) Klauseln ab dem 15.05.2018 nicht mehr zu verwenden; bis zu diesem Zeitpunkt wurde dem Unternehmen eine sogenannte "Aufbrauchsfrist" eingeräumt. Im Gegenzug hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, sich in bereits geschlossenen Verträgen ab Abgabe der Unterlassungserklärung, daher ab 13.04.2018, nicht mehr auf diese und sinngleiche Klauseln zu berufen.
Zu den folgenden Klauseln gab die CVS Fitness GmbH eine Unterlassungserklärung ab (Hinweis: Die gegebenenfalls kursiv gesetzten Passagen einer Klausel waren nicht Gegenstand unserer Beanstandung, wurden aber zum besseren Verständnis des Gesamtkontextes hinzugefügt.):
1. 24 Monate
2. EMS-Training (1x/Woche) EUR XX,XX wöchentlich zzgl. EMS-Servicepauschale EUR 1,90 wöchentlich
3. Zusatzvereinbarung für 24-Monatsvariante mit entsprechendem Preisvorteil: Nach ausdrücklicher Belehrung über mein Kündigungsrecht, entscheide ich mich - abgesehen von der jedenfalls verbindlichen Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten - für das 24-Monate-Abo. Dafür wird mir einen entsprechenden Nachlass auf die monatliche Benützungsgebühr gewährt (siehe oben).
4. Eine ordentliche Kündigung ist zum Ablauf des ersten bzw. zweiten Jahres, danach jeweils zum Ablauf eines halben Jahres möglich.
5. Die Kündigung hat schriftlich (Kündigung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich!) unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zu erfolgen.
6. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen der Kündigung bei dem rechts oben genannten Studio maßgeblich.
7. Der Kundin steht im oben genannten Studio das jeweils vereinbarte Benutzungspaket zur Verfügung.
8. Die Angebote stehen im oben angeführten Studio während der dort ausgehängten Öffnungszeiten - zu den vereinbarten Terminen - zur Verfügung.
9. Bei Verlust oder Beschädigung ist eine Ersatzkarte zum jeweils gültigen Neupreis zu erwerben.
10. Die für die Leistungen zustehenden Entgelte sind aus den aktuellen Preislisten zu ersehen.
11. Pro erfolgter Mahnung ist eine Manipulationsgebühr in Höhe von EUR 5,00 zu leisten.
12. CVS ist berechtigt, die Kosten einer schuldhaft verursachten Rücklastschrift zuzüglich einer Manipulationsgebühr in Höhe von EUR 7,00 an die Kundin weiter zu verrechnen.
13. Die Kundin hat Änderungen des Namens, der Adresse, der Kontoverbindung oder sonstiger wesentlicher Umstände unverzüglich bekannt zu geben.
14. Die Kundin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für Werbe- und Informationszwecke gespeichert werden.
15. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet CVS für von ihr oder ihr zurechenbaren Dritten verursachten Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.