Gutscheine, die von DailyDeal vermittelt wurden für einen bestimmtes Kooperationsunternehmen
Bei den Gutscheinen, die vor der Insolvenzeröffnung über DailyDeal gekauft wurden, handelt es sich meist um Gutscheine, die von DailyDeal für ein bestimmtes drittes Unternehmen (sog Kooperationspartner), zB ein Hotel, ausgestellt wurden. Vertragspartner ist dieses andere Unternehmen. Es schuldet daher die Erfüllung des Vertrages. Der Oberste Gerichtshof (OGH) führt in einer Entscheidung vom 13.9.2019 aus, dass die Leistungen aus diesen Gutscheinen von den Kooperationspartnern geschuldet werden. DailyDeal hat diese Gutscheine vermittelt (10 Ob 106/18p). Die Gutscheine sollten daher unserer Ansicht nach weiter gültig und weiter einlösbar sein.
Wenn Sie einen solchen Gutschein gegenüber einem dritten Unternehmen haben, raten wir Ihnen, umgehend Kontakt zu diesem aufzunehmen und zu versuchen, den Gutschein einzulösen bzw darauf hinzuwirken, dass der Unternehmer bestätigt, dass er den Gutschein trotz Insolvenz von DailyDeal weiterhin einlöst. Wir stellen hierfür einen Musterbrief zur Verfügung. Wenn der Unternehmer die Einlösung ablehnt, ist zu empfehlen, dass Sie das beweisen können.
Geschenkgutscheine und Umtauschgutscheine
Es gab aber auch Gutscheine, bei denen der Leistungserbringer nicht festgelegt war (Geschenkgutscheine direkt von DailyDeal). Dh Verbraucher konnten erst nach Kauf des Gutscheines auswählen, wofür bzw bei wem sie diesen Gutschein einlösen wollten. Diese Gutscheine können nur im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der Höhe des Gutscheines ab, da bei der Anmeldung eine Gebühr in Höhe von EUR 23,-- zu zahlen ist.
Die Insolvenzverwalterin teilte am 9.10.2019 mit, dass es kein Sanierungsverfahren, sondern ein Konkursverfahren geben wird. Das bedeutet unter anderem, dass die Quote geringer ausfallen wird als bei einem Sanierungsverfahren. Beträgt die Quote etwa 5 %, und hat jemand eine Konkursforderung in Höhe von 400,--, so erhält er/sie nur EUR 20,-- zurück, muss aber EUR 23,-- für die Anmeldung der Forderung bezahlen.
Es gibt eine weitere Kategorie von Gutscheinen, aus denen direkt DailyDeal verpflichtet war, nämlich die sogenannten Umtauschgutscheine. Verfallene Gutscheine von Kooperationsunternehmen konnte man gegen eine Gebühr eine gewisse Zeit lang bei DailyDeal in solche Umtauschgutscheine tauschen. Ist auf diesen Gutscheinen kein drittes Kooperationsunternehmen angeführt, so können Forderungen aus diesen Gutscheinen ebenfalls nur in der Insolvenz als Insolvenzforderung geltend gemacht werden. Auch hier ist zu überlegen, ob es eine Anmeldung in der Insolvenz wirtschaftlich Sinn macht (Anmeldegebühr: EUR 23,--).
Zur Masseverwalterin wurde Mag. Dr. Ulla REISCH Rechtsanwältin, Landstr. Hauptstr. 1a, Ebene 07,Top 09, 1030 Wien bestellt. Allfällige Rückfragen können an die Email-Adresse insolvenzverwaltung.dailydeal@ulsr.at gerichtet werden.
Forderungen sollten bis 27.11.2019 angemeldet werden.
Das Insolvenzverfahren läuft beim Handelsgericht Wien unter der Aktenzahl 38 S 127/19g.
Mehr Informationen zur Insolvenz der DailyDeal GmbH. finden Sie unter www.edikte.at.
Hier finden Sie das Schreiben der Masseverwalterin vom 2.10.2019.