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Deutschland: Bundesliga-Verlust - Kündigung des Premiere-Abos gerechtfertigt

Auf eine Klage des vzbv hin erklärte jetzt das Landgericht München I Allgemeine Geschäftsbedingungen von Premiere für unwirksam. Der Bezahlsender hatte sich vorbehalten, seine Leistungen und Preise zum Teil beliebig zu ändern.

"Das Urteil stärkt die Rechtsstellung der Verbraucher, die sich von ihrem Vertrag lösen wollen, sollte Premiere in der kommenden Saison keine Fußball-Bundesliga mehr übertragen", so Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Deutschland.

Beliebige Leistungs- und Preisänderungen in laufenden Verträgen sind - auch in Österreich- unzulässig. Das Urteil ist besonders brisant, nachdem Premiere bei der Vergabe der Senderechte für die Fußball-Bundesliga leer ausgegangen war. Nach Meinung des vzbv muss Premiere besonders den Kunden mit Fußball-Option ein Kündigungsrecht gewähren, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann.

Details und Download des Urteils (nicht rechtskräftig) auf:

http://www.vzbv.de/go/presse/689/index.html

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