"Das Urteil stärkt die Rechtsstellung der Verbraucher, die sich von ihrem Vertrag lösen wollen, sollte Premiere in der kommenden Saison keine Fußball-Bundesliga mehr übertragen", so Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Deutschland.
Beliebige Leistungs- und Preisänderungen in laufenden Verträgen sind - auch in Österreich- unzulässig. Das Urteil ist besonders brisant, nachdem Premiere bei der Vergabe der Senderechte für die Fußball-Bundesliga leer ausgegangen war. Nach Meinung des vzbv muss Premiere besonders den Kunden mit Fußball-Option ein Kündigungsrecht gewähren, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann.
Details und Download des Urteils (nicht rechtskräftig) auf:
http://www.vzbv.de/go/presse/689/index.html