Zum Inhalt

Die EU-Verbandsklage: Podiumsdiskussion LIVESTREAM

Die EU-Verbandsklage kommt: Jetzt entscheidet das „Wie“ der Umsetzung über Erfolg oder Misserfolg.

Die im November 2020 verabschiedete Verbandsklagen-Richtlinie geht deutlich weiter als die deutsche Musterfeststellungsklage und die "Sammelklage österreichischer Prägung". Unternehmen zeigen sich daher alarmiert und befürchten, dass eine Klageindustrie droht. Verbraucherschützer dagegen begrüßen die neue Klageform und wünschen sich von der nationalen Umsetzung ein scharfes Schwert für die Durchsetzung der Rechte von VerbraucherInnen.

Die von Omni Bridgeway veranstaltete Podiumsdiskussion am 17.6.2021 bringt VertreterInnen aller Interessensgruppen zusammen. Sie diskutieren Stärken und Schwächen der Richtlinie zur EU-Verbandsklage und bestmögliche nationale Umsetzungen.

17.6.2021, 16:30-18:00 Uhr - LIVESTREAM

Moderation:

  • Marc Chmielewski, Themenleiter Litigation und Co-Leiter "Rechtsmarkt", JUVE-Verlag

Diskussion:

  • Michael Hummel, Justiziar und Referatsleiter Recht, Verbraucherzentrale Sachsen
  • Dina Komor, Rechtsanwältin und Senior Investment Manager, Omni Bridgeway
  • Marcel Kouskoutis, LL.M., Syndikusrechtsanwalt, Verband der Chemischen Industrie e.V. – VCI
  • Dr. Petra Leupold, LL.M., Leiterin VKI-Akademie, Verein für Konsumenteninformation / Johannes Kepler Universität Linz
  • Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Dr. Stefan Rützel, Partner, Rechtsanwalt und Leiter Dispute Resolution, Gleiss Lutz

Die Veranstaltung zum Nachhören im Youtube-Streaming gibt es hier.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Kindergruppe Babaluna wegen zehn Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt. Die Kindergruppe Babaluna hat zu allen Klauseln am 29.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI somit Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang