Zum Inhalt

Dolinschek: VKI-Klage gegen irreführende Werbung eines Baumarktes

OTS0109 5 WI 0416 NST0003 29.Apr 05

Ein Baumarkt wirbt mit einer Postwurfsendung für einen Aktionstag "-20% AUF ALLES". Im Kleinstdruck an unauffälliger Stelle werden zahlreiche Produkte von der Aktion ausgenommen.

Wien (BMSG/STS) - Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek hat den VKI beauftragt, gegen einen Baumarkt im Wiener Raum mit einer Unterlassungsklage vorzugehen. Die Klage wurde heute - am Aktionstag - eingebracht. Dolinschek: "Wir werden auch in Zukunft gegen all jene vorgehen, die auf Kosten der Konsumenten in Österreich ein Geschäft machen wollen. Ich warne bei dieser Gelegenheit alle eindringlich, dass wir auch in Zukunft diese Vorgänge veröffentlichen werden. Eine wichtige Basis des Konsumentenschutzes ist auch der öffentliche Druck. Die Konsumenten sollen wissen, wer mit diesen Methoden kurzfristige Erfolge erzielen will. Aktionen wie diese sind für die Kundenbindung sicherlich nicht förderlich".

Ein Baumarkt im Wiener Raum feiert heute Geburtstag und verspricht in einer Postwurfsendung ("An einen Haushalt"), die in der zweiten Hälfte April 2005 in ganz Wien und Umgebung verteilt wurde, folgendes: In plakativ groß gedruckter Schrift wird für Freitag, den 29.4.2005: "-20 % AUF ALLES" versprochen. In vergleichsweise untergeordneter Größe und an einer Stelle, an der man es besonders leicht übersieht findet sich ein Sternchen (*). In winziger Schrift steht ein um 90 Grad gedreht gedruckter Text: "*) ausgenommen Baustoffe, Brennholz, Tiernahrung, Lebensmittel, bereits reduzierte Artikel und laufende Aufträge. "Das Verhalten der beklagten Partei ist wettbewerbswidrig: Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich für die Irreführungseignung der Eindruck des Durchschnittsinteressenten bei flüchtiger Wahrnehmung maßgeblich. Dieser wird den kleingedruckten Text am Rand des Prospektes nicht wahrnehmen. Im vorliegenden Fall liegt ein klassischer Fall einer sogenannten "Blickfangwerbung" vor, die irreführend gestaltet ist. Durch die Werbeaussage "-20 % AUF ALLES" wird nämlich suggeriert, dass alle angebotenen Waren am 29.4.2005 um einen 20 % niedrigeren Preis erworben werden können, als an anderen Tagen", kritisierte Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek heute. "Diese Werbeaussage ist unrichtig und daher irreführend, da mit dem im Kleinstdruck gehaltenen Zusatz zahlreiche Artikel von der angekündigten Preisreduktion ausgenommen sind. Noch dazu ist fast zur Gänze das Kernsortiment eines Baumarktes, nämlich sämtliche Baustoffe von der Preisreduktion ausgenommen".

Dieses Verfahren wird im Rahmen des Klagsprojektes des Konsumentenschutzressorts mit dem VKI geführt. Jährlich werden rund 250 Verfahren -teils Musterprozesse und teils Unterlassungsklagen wie die aktuelle - im Rahmen dieses Projektes seitens des BMSG in Auftrag gegeben und überwiegend gewonnen. "Ein wichtiger Beitrag zur Durchsetzung von Konsumentenrechten", verweist Dolinschek auf dieses überaus erfolgreiche Klagsprojekt. (Schluß)

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang