Zum Inhalt

DVD-Recorder: Gewährleistung für zugesicherte Eigenschaften

Wenn zugesicherte Eigenschaft fehlt und Mangel wirtschaftlich nicht behebbar kommt es zur Wandlung.

Ein Konsument hatte bei der Firma "Europafunk" einen DVD-Recorder zum Preis von € 339,- gekauft. Vom Verkäufer wurde ihm zugesichert, das Gerät habe eine "Show View" - Funktion, was tatsächlich nicht der Fall war. Der Konsument machte daraufhin Gewährleistung geltend. Er forderte die Rücknahme des Gerätes und die Herausgabe des Kaufpreises. "Europafunk" lehnte ab.

Im Verfahren das der VKI in der Folge für den Konsumenten anstrengte, bestritt das beklagte Unternehmen das Bestehen der "Show View"-Funktion mit dem Konsumenten ausdrücklich vereinbart zu haben.

Das Bezirksgericht für Handelssachen folgte aber der "glaubwürdigen, weil konsequenten und plausiblen Aussage des Konsumenten" und entschied, dass der Anspruch des Verbrauchers auf Wandlung aus Gewährleistung zu Recht besteht:

Gemäß § 922 Abs 1 ABGB ist für die bedungenen, dh ausdrücklich zugesicherten, Eigenschaften einer Sache Gewähr zu leisten. Weist das Gerät einen wesentlichen und unbehebbaren Mangel auf, hat der Verkäufer den Kaufpreis zurückzuerstatten und das Gerät zurückzunehmen.

Da die zugesicherte aber fehlende "Show View" -Funktion mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nachträglich nicht einzubauen ist, liegt ein unbehebbarer Mangel vor.

Als Konsequenz der Wandlung sind die wechselseitigen Leistungen rückabzuwickeln. Zug um Zug gegen Herausgabe des DVD-Recorders hat der Unternehmer den Kaufpreis zurückzuzahlen.

BG HS am 26.5.2009, 8 C 304/07z
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang