Ein Anbieter bei einer eBay-Versteigerung steigerte bei seinem eigenen Angebot über ein zweites Benutzerkonto mit. Laut d BGH waren diese Eigengebote unwirksam. Der einzige Fremdbieter hat zu dem niedrigen Preis erworben, den er abgab, bevor der Anbieter seine Eigengebote abgab.
BGH 24.8.2016, VIII ZR 100/15