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Erfreuliches Urteil zum Rechnungsschock

Das Landesgericht Feldkirch wies eine Klage gegen Konsumentin auf 1000 Euro für Roamingkosten im Inland ab. Mobilfunkbetreiber müssen auf Gefahr von Roaming im grenznahen Gebiet hinweisen, sonst verletzen sie ihre Schutz - und Sorgfaltspflichten.

Das Handy einer Konsumentin hatte sich in Feldkirch automatisch ins ausländische Netz eingewählt, was zu hohen Roamingkosten führte. Der Betreiber klagte die Frau, die sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wehrte. Sie  habe davon ausgehen dürfen, dass im Inland nur das Mobilfunknetz der klagenden Partei angeboten werde, und den Anschluss außerdem nur in ihrer Wohnung in Feldkirch genutzt. Sie habe nie zugestimmt, einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen. Sie bekam in zwei Instanzen Recht.

LG Feldkirch 7.9.2010, 2 R 284/10w
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Beklagtenvertreter: Dr. Richard Bickel, Rechtsanwalt in Feldkirch

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