Zum Inhalt

EU-Zivilverfahren und Verbraucherrecht: Tagung Uni Innsbruck

Die von der Universität Innsbruck im Rahmen der Tagungsreihe "Europäisches Zivilverfahrensrecht in Österreich" unter der Leitung der Universitätsprofessoren Philipp Anzenberger, Peter Mayr und Martin Trenker veranstaltete VI. Tagung findet heuer am Donnerstag, 29. Juni 2023 an der Universität Innsbruck statt und ist neben aktuellen Entwicklungen im EU-Zivilverfahrensrecht einem verbraucherrechtlichen Schwerpunkt gewidmet. 

 

Programm

Begrüßung und Einführung
Peter Mayr, Universität Innsbruck

Themenblock I: Aktuelle Entwicklungen
Vorsitz: Martin Trenker, Universität Innsbruck

Judikaturrückblick zur internationalen Zuständigkeit
Martina Melcher, Universität Graz

Judikaturrückblick zur Anerkennung und Vollstreckung
Thomas Garber, Universität Graz

Internationales Scheidungsrecht nach der Brüssel IIb-VO
Martin Weber, Oberster Gerichtshof

 

Themenblock II: Verbraucherrecht
Vorsitz: Philipp Anzenberger, Universität Innsbruck

Wahrnehmung der „Klausel-RL“ im österreichischen Zivilprozess
Malte Kramme, Universität Innsbruck

Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie (Teil I + Teil II)
Georg Kodek, Wirtschaftsuniversität Wien / Oberster Gerichtshof 
Petra Leupold, Verein für Konsumenteninformation

Schlussworte
Martin Trenker, Universität Innsbruck

 

Nähere Informationen zu Agenda und Anmeldung finden Sie hier:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Skihütte im Winter

vr: Unzulässige automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung (U)

Der VKI hatte den deutschen Verein „DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Der OGH beurteilte die zugrundeliegende sowie auch die übrigen sechs eingeklagten Klauseln für unzulässig.

alt

Unzulässige COVID-19-Klausel von Ruefa

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ruefa GmbH geklagt. Nach einer Klausel des Reiseveranstalters führten Stornierungen aufgrund von zukünftigen coronabedingten Reisebeschränkungen in keinem Fall mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden. Der OGH gab der Klage des VKI statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig.

WhatsApp

Gesetzwidrige Änderungsklausel von WhatsApp

Der VKI hatte WhatsApp geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Im Zuge dessen prüfte der VKI auch die Nutzungsbedingungen von WhatsApp und klagte daraus weitere fünf Klauseln ein. Verfahrensgegenstand beim OGH war nur mehr die Anlassklausel.

Mann hält leuchtende Glühbirne in der Hand.

Kündigungen durch Energieanbieter

Derzeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Energielieferverträgen. Zuletzt haben etwa die EVN und die Stadtwerke Klagenfurt angekündigt, massenhaft Konsument:innen zu kündigen. Sind Sie betroffen? In diesem Fall müssen Sie etwas unternehmen! Dieser Artikel stellt einen Überblick und konkrete Handlungsempfehlungen für diese Situation zur Verfügung.

Handy

Preisänderungen bei Mobilfunkunternehmen

Laut Medienberichten planen Telefon- und Internetanbieter im Frühling eine Entgelterhöhung. Wir bieten hier eine allgemeine Übersicht über Preisänderungen bei Telekommunikationsunternehmen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang