Hinter der NV Business Consulting GmbH steht Online-Coach Philipp Lang, der bereits mehrfach wegen überzogener Werbeversprechen und intransparenter Coaching-Angebote in der Kritik stand.
Das gegenständliche Verfahren betraf die Bewerbung seines Buchs „Grenzenlose Freiheit“ als kostenlos. Erst nach Eingabe persönlicher Daten, dem Erhalt einer E-Mail und der Weiterleitung zur Plattform www.copecart.com erfuhren Verbraucher:innen von der verpflichtenden Zahlung eines Betrags in Höhe von 6,95 Euro für Druck, Logistik und Versand.
Das HG Wien gab dem VKI Recht und beurteilte die Werbung als irreführend und wettbewerbswidrig im Sinne Z 20 Anhang UWG: Wird aber blickfangartig mit „0 Euro“ geworben und beim Umworbenen bereits dadurch der Eindruck erweckt, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt, und der Anlockeffekt ausgelöst, kann eine nachträgliche Aufklärung den Verstoß gegen die Z 20 des Anhangs zum UWG nicht wieder beseitigen: Wird blickfangartig mit „0 Euro“ geworben und beim Umworbenen bereits dadurch der Eindruck erweckt, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt, und der Anlockeffekt ausgelöst, kann eine nachträgliche Aufklärung den Verstoß gegen die Z 20 des Anhangs zum UWG nicht wieder beseitigen. Zudem handle es sich jedenfalls bei "Druckkosten" um keine unvermeidbaren Kosten im Sinne Z 20 Anhang UWG.
HG Wien, 03.04.2025, 57 Cg 78/24g
Klagsvertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien