Der Verordnungsvorschlag will Gesundheitswerbung für Lebensmittel europaweit einheitlich regeln. Ein Motiv des Entwurfes ist es, gegen die Dickleibigkeit einer wachsenden Zahl von Menschen in Europa vorzugehen.
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit soll in so genannten "Nährwertprofilen" festlegen, wann ein besonders fettiges, zucker- oder salzhaltiges Lebensmittel als "reich an Vitamin C" oder "gut für die Gesundheit" beworben werden darf. Der Unternehmer müßte im vorgesehenen Zulassungsverfahren die Wahrheit seiner Angaben beweisen, im Gegensatz zum Meldeverfahren, wo es Behörden oder Konsumentenschutzorganisationen überlassen ist, die Unrichtigkeit von Werbeaussagen zu belegen.
Dabei geht es nicht um "Werbezensur"- Süßigkeiten zum Beispiel sollen jedoch nicht als gesünder angepriesen werden, weil ihnen etwa eine Extra-Portion Vitamine zugesetzt wurde.