Der AWD-Berater - ein privater Freund - wies den Kläger auf eine "todsichere" Veranlagung hin: Aktien der Immofinanz seien sicher und viel ertragreicher als ein Sparbuch. Auf das - einer Aktie immanente - Risiko eines Totalverlustes wies er nicht hin. Auch wurde kein alternatives Produkt angeboten. Das Gesprächsprotokoll - das die Beratung nicht widerspiegelte - wurde als Formalität betrachtet und weitgehend ungelesen unterzeichnet. Die Aktien wurden erworben und stürzten ab Frühjahr 2007 ab. Schließlich verkaufte der Inhaber die Aktien und machte Schadenersatz gegen den AWD geltend. Und das mit Erfolg. Das Gericht sprach Schadenersatz zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI sammelt - im Auftrag des BMSK - Beschwerden von Anlegern, die sich durch AWD-Berater beim erwerb von Immofinanz Aktien falsch beraten fühlen (siehe unser Online-Beschwerdeformular). Es ist zu hoffen, dass der AWD - nicht zuletzt auch im Lichte der Judikatur - zu einer raschen außergerichtlichen Entschädigung von Anlegern bereit ist; falls nicht, wird der VKI Wege zur klagsweisen Durchsetzung aufzeigen.