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FAQs Generali Versicherung - Sammelintervention - Rentenanpassung bei Lebensversicherung mit Rentenwahlklausel

Wichtige Hinweise - FAQ

Was macht der VKI?

In einem ersten Schritt wird der VKI die angemeldeten Fälle überprüfen und feststellen, ob diese tatsächlich betroffen sind.

In einem zweiten Schritt werden die zustehenden Renten durch eine Versicherungsmathematikerin berechnet.

Anschließend wird der VKI die Anpassung der Renten gegenüber Generali außergerichtlich einfordern.

 

Was ist eine Lebensversicherung mit Rentenwahloption?

Die Generali Versicherung AG (Generali) bietet unterschiedliche Versicherungsprodukte an, unter anderem auch Erlebens- und Ablebensversicherungen mit einer Rentenwahlklausel. Bei diesem Produkt können die Versicherungsnehmer:innen bei Ablauf der Versicherung wählen, ob es zu einer einmaligen Auszahlung des Kapitals kommt, oder stattdessen eine Privatpension (= laufende Rentenzahlungen) ausbezahlt werden soll.

 

Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?

Nein. Die Sammelintervention ist für Sie kostenlos. Der VKI behält sich auch im Erfolgsfall keinen Teil des erstrittenen Betrags ein.

 

Wer kann an der Sammelintervention teilnehmen?

Teilnehmen können alle Konsument:innen, die

  • eine Lebensversicherung mit Rentenwahlkalusel bei der Generali abgeschlossen haben,
  • UND bereits eine Rentenzahlung gewählt haben
  • ODER eine Rentenzahlung wählen möchten. In diesem Fall muss das vertraglich vereinbarte Ende der Beitragszahlungen bzw. das Leistungsdatum erreicht worden sein und eine Auskunft über das vorhandene Deckungskapital vorliegen.
  • ZUSÄTZLICH muss bei Vertragsabschluss ein Richtwert über die zu erwartende Rente angegeben worden sein. Ob diese Voraussetzung vorliegt wird nach Anmeldung vom VKI anhand der übermittelten Unterlagen geprüft.
     

Mir wurde bei Abschluss der Versicherung nicht mitgeteilt mit welcher Rente ich rechnen könne. Kann ich dennoch teilnehmen?

Nein. Sollte sich bei der Prüfung durch den VKI herausstellen, dass bei Abschluss der Versicherung kein Richtwert angegeben wurde enthält der Versicherungsvertrag keine Vereinbarung zur Berechnung der Rentenhöhe. In diesen Fällen ist der Vertrag nach Ansicht des VKI nicht durchführbar und daher nichtig. Der Vertrag könnte bereicherungsrechtlich rückabgewickelt werden. Das hat zur Folge, dass beide Vertragsparteien so gestellt werden, als ob der Vertrag nie abgeschlossen wurde. Diese Fälle sind individuell zu betrachten und in der Abwicklung zu komplex und daher nicht von dieser Sammelintervention umfasst.

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Expert:innen vom Beratungszentrum des VKI:  Beratung | VKI

 

Mir wurde bei Abschluss der Versicherung nur mündlich mitgeteilt mit welcher Rente ich zu rechnen habe, kann ich teilnehmen?

Bei mündlichen Vereinbarungen gibt es Probleme bei der Beweisbarkeit. Grundsätzlich wäre aber auch eine mündliche Vereinbarung bindend und die Rente könnte angepasst werden. Sollte es zu erfolgreichen Vergleichsgesprächen mit Generali kommen, wird sich der VKI bemühen auch für diese Fälle eine Lösung zu erhalten. Bitte melden Sie sich also an, auch wenn eine weitere Bearbeitung Ihres Falles noch offen ist. 

 

Ich habe nach Ablauf der Versicherungszeit das Kapital gewählt, kann ich mich anmelden?

Nein. Teilnehmen können nur Personen die die Rentenzahlung gewählt haben, oder gerade dabei sind diese zu wählen. Die vom OGH aufgehobene Klausel bezieht sich auf die Berechnung der Rente. Wenn Sie die Kapitalauszahlung wählen ist der Wegfall dieser Klausel für Sie nicht relevant.

 

Ich habe eine reine Rentenversicherung bei Generali abgeschlossen, kann ich teilnehmen?

Nein, die Sammelintervention betrifft ausschließlich Lebensversicherungen mit einer Rentenwahloption.
 

Welche Unterlagen muss ich dem VKI übermitteln?

  1. verpflichtend:
    1. Versicherungspolizze
    2. Schreiben zum Deckungskapital
    3. Schreiben/Beleg über die Höhe der Rentenzahlung
  2. falls vorhanden:
    1. Versicherungsantrag
    2. Versicherungsbedingungen
    3. Beispielrechnung

Bereiten Sie die Unterlagen in elektronischer Form vor (Scan, gutes Foto), da Sie diese bei der Anmeldung hochladen sollen. Bereiten Sie je Unterlage ein elektronisches Dokument vor.

 

Ich habe nicht mehr alle Unterlagen zu meinem Versicherungsvertrag. Kann ich dennoch teilnehmen?

Nein, ohne die oben verpflichtend angegebenen Unterlagen können wir Ihren Vertrag nicht prüfen. Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, müssen Sie diese von Generali anfordern. Die Versicherung muss Ihnen diese herausgeben.

 

Kann bei der Neuberechnung der Rente herauskommen, dass ich zu viel von der Versicherung erhalte?

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ist dies sehr unwahrscheinlich. Sollte der Fall dennoch eintreten, werden wir diesen nicht bei Generali intervenieren.

 

Wie wird meine Rente berechnet?

Zur Berechnung wird das tatsächliche Deckungskapital der Versicherung bei Vertragsablauf sowie die bei Vertragsabschluss verwendeten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Sterbetafel) herangezogen. Die Berechnungen sind sehr komplex und werden von einer Versicherungsmathematikerin durchgeführt.

 

Warum muss ich bei der Anmeldung bekanntgeben, ob ich männlich oder weiblich bin?

Das biologische Geschlecht ist relevant für die versicherungsmathematischen Berechnungen. Das Geschlecht ist relevant für die zur Berechnung der Rente heranzuziehenden Sterbetafeln. Es gibt derzeit keine Sterbetafeln für divers.


 

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