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Forstinger insolvent

, aktualisiert am

Die Forstinger Österreich GmbH ist - wieder - insolvent. Der Insolvenzantrag wurde eingebracht. Wir informieren. 

Am 6.7.2023 wurde das Insolvenzverfahren in der Ediktsdatei bekannt gemacht; der Beginn der Wirkung der Eröffnung ist der 7.7.2023.

Geplant ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Das bedeutet, dass das Sanierungsverfahren unter Kontrolle eines bzw einer Masseverwalterin:in durchgeführt werden soll. Eine Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent der Schulden bezahlt werden können. In concreto sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten.

Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Friedrich Nusterer bestellt.

Die Anmeldefrist ist 14.8.2023. Weitere Informationen finden Sie in der Ediktsdatei.

Hier finden Sie ein Formular zur Anmeldung einer Forderung in der Insolvenz (händisch befüllbares pdf oder elektronisch befüllbares Formular).

Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Forderungsanmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 25,-- anfällt. Da Gläubiger:innen in der Insolvenz eines Unternehmens maximal eine bestimmte Quote erhalten, ist eine Anmeldung im Insolvenzverfahren daher nur dann anzuraten, wenn es sich um eine entsprechend höhere Forderung handelt.

Gutscheine

Bei Insolvenz des Unternehmens verfällt ein Gutschein nicht. Allerdings darf das Unternehmen bei Insolvenz Warengutscheine nicht mehr annehmen.

Die Besitzer:innen eines Gutscheines haben nur mehr die Möglichkeit, ihre Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden, wobei man aufpassen muss, ob sich eine Forderungsanmeldung überhaupt lohnt, weil ja bei jeder Forderungsanmeldung die Gerichtsgebühr von EUR 25,- anfällt. Bei einem Gutschein von zB EUR 100,- und einer Insolvenzquote von beispielsweise 20 Prozent würde man aus der Insolvenz nur EUR 20,- erhalten. In vielen Fällen werden daher die Gerichtsgebühren höher sein als der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz.

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