Zum Inhalt

Forstinger insolvent

, aktualisiert am

Die Forstinger Österreich GmbH ist - wieder - insolvent. Der Insolvenzantrag wurde eingebracht. Wir informieren. 

Am 6.7.2023 wurde das Insolvenzverfahren in der Ediktsdatei bekannt gemacht; der Beginn der Wirkung der Eröffnung ist der 7.7.2023.

Geplant ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Das bedeutet, dass das Sanierungsverfahren unter Kontrolle eines bzw einer Masseverwalterin:in durchgeführt werden soll. Eine Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent der Schulden bezahlt werden können. In concreto sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten.

Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Friedrich Nusterer bestellt.

Die Anmeldefrist ist 14.8.2023. Weitere Informationen finden Sie in der Ediktsdatei.

Hier finden Sie ein Formular zur Anmeldung einer Forderung in der Insolvenz (händisch befüllbares pdf oder elektronisch befüllbares Formular).

Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Forderungsanmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 25,-- anfällt. Da Gläubiger:innen in der Insolvenz eines Unternehmens maximal eine bestimmte Quote erhalten, ist eine Anmeldung im Insolvenzverfahren daher nur dann anzuraten, wenn es sich um eine entsprechend höhere Forderung handelt.

Gutscheine

Bei Insolvenz des Unternehmens verfällt ein Gutschein nicht. Allerdings darf das Unternehmen bei Insolvenz Warengutscheine nicht mehr annehmen.

Die Besitzer:innen eines Gutscheines haben nur mehr die Möglichkeit, ihre Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden, wobei man aufpassen muss, ob sich eine Forderungsanmeldung überhaupt lohnt, weil ja bei jeder Forderungsanmeldung die Gerichtsgebühr von EUR 25,- anfällt. Bei einem Gutschein von zB EUR 100,- und einer Insolvenzquote von beispielsweise 20 Prozent würde man aus der Insolvenz nur EUR 20,- erhalten. In vielen Fällen werden daher die Gerichtsgebühren höher sein als der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang