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"Friedrich Müller" - Mastermind wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt

Urteil: Irreführende Gewinnzusagen hatten Nachspiel vor Strafgericht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - vor etwa zehn Jahren Strafanzeigen gegen den Mastermind hinter der Marke "Friedrich Müller" erstattet.

Heute wurde der Geschäftsführer der Firmen, die ua unter der Marke "Friedrich Müller" irreführende Gewinnzusagen an hunderttausende Österreicher und Österreicherinnen versendet haben, vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien des schweren gewerbsmäßigen Betruges schuldig erkannt und zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor zehn Jahren war  "Friedrich Müller" ein bekannter Mann. Damals bekamen vor allem ältere Personen häufig Post von ihm. "Sie haben eine Million gewonnen!" lautete die erfreuliche Nachricht. Man müsse den Gewinn nur über eine Mehrwertnummer anfordern. Das taten viele, aber in einer Vorauslosung war der  Hauptgewinn nur einer Person zugeteilt worden. Wenn die bestimmte  Person den Gewinn nicht anforderte, dann sparte sich das Versandhaus die  Auszahlung und machte auf diese Weise - mit dem Mehrwertentgelt -  hohe Millionengewinne.

Zurück blieben hunderttausende enttäuschte Personen, die Mehrwertentgelt für nichts bezahlten und deren Hoffnungen und Träume schwer enttäuscht wurden. Es gab Fälle, wo Pensionisten aus Deutschland nach Wien fuhren, um sich den vermeintlichen Millionengewinn selbst abzuholen. In diesen Fällen kamen die Zugtickets zum Schaden dazu.

Der VKI klagte solche irreführenden Gewinnzusagen ein und bekam häufig Recht. Aber erst strafrechtliche Ermittlungen aufgrund von Anzeigen des VKI machten dem Spuk in Österreich ein Ende. Dafür wurden nun andere europäische Staaten nach derselben Methode beglückt. Die heute abgeurteilten Gewinnzusagen waren 2008 an deutsche Verbraucher gemacht worden.

Heute wurde der  Mastermind hinter diesem System vom Landesgericht für  Strafsachen des schweren gewerbsmäßigen  Betruges für schuldig erkannt und zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

"Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen," kommentiert Mag. Ulrike Wolf, Juristin im Bereich Recht des VKI das Urteil. "Wir hoffen insbesondere auf die abschreckende Wirkung des Urteiles auf die Nachmacher dieser unlauteren Methoden."

Rückfragehinweis: Verein für Konsumenteninformation, Mag. Ulrike Wolf, 01.58877.320

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